Berlin (ots) -
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr beabsichtigen Verträge zur Regelung mitwirkender Unterstützung
Mit der Unterzeichnung und Feststellung der Privilegierten Partnerschaft am 6. März 2026 in Berlin im Rahmen der Sanitätsübung MEDIC QUADRIGA 2026 vereinbaren der Zentrale Sanitätsdient der Bundeswehr, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der Malteser Hilfsdienst e.V., im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Grundlagen zur Vertiefung einer wechselseitigen Unterstützung auszugestalten.
Zwar ermächtigt das "Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere Hilfsgemeinschaften" (DRK-Gesetz) von 2008 sowohl die JUH als auch den MHD zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Jedoch wurde die Organisation dieser mitwirkenden Unterstützung der JUH und des MHD für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr bisher weder hinreichend konkret ausformuliert, noch in Art und Umfang benannt. Ein erster Schritt in diese Richtung ist nun getan.
Die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Ressourcen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Szenario der Landes- und Bündnisverteidigung nicht ausreichen werden. Damit ist eine langfristige unterstützende Mitwirkung durch JUH und MHD notwendig und besonders wertvoll.
Mit der Privilegierten Partnerschaft ist zugleich die Absicht verbunden, öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem BMVg, der JUH und dem MHD abzuschließen. Darin sollen die Grundzüge der mitwirkenden Unterstützung vereinbart werden. So werden beispielsweise Verwendungsauftrag und Verhaltensregeln, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JUH und des MHD zur Unterstützung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr gelten, vorab festgelegt und bilden so eine verlässliche Grundlage.
"Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen machen deutlich: Landes- und Bündnisverteidigung sind eine gesamtstaatliche Aufgabe", sagt Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr. "Deswegen ist eine funktionierende und belastbare zivil-militärische Zusammenarbeit mit den Johannitern und den Maltesern als Deutschlands größten zivilen Hilfsorganisationen notwendiger denn je. Die Verlässlichkeit ziviler Unterstützung ist in einem militärischen Verteidigungsszenario ein entscheidender Erfolgsfaktor."
Die Einsatzkräfte von JUH und MHD werden keine militärischen Uniformen tragen und keine Berechtigung zum Führen einer Waffe besitzen. Zusätzlich zu ihrer Einsatzkleidung werden sie aber zum Tragen des Schutzabzeichens (Rotes Kreuz) und eines Ausweises gemäß Genfer Konvention berechtigt sein. Die Entwürfe für den Verwendungsauftrag und die Verhaltensregeln befinden sich derzeit bereits in Abstimmung.
Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe sagt: "Wir begrüßen, dass mit der Privilegierten Partnerschaft nun die Grundlage dafür geschaffen wurde, unsere Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr konkret auszugestalten. In unsicheren Zeiten benötigen wir als Hilfsorganisation sowie für unsere Einsatzkräfte verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und klare Regelungen zu Ausbildung, Ausstattung und Haftung. Nur so können wir unsere Unterstützung der Bundeswehr schnellstmöglich auf den Weg bringen und im Ernstfall schnell handeln."
Albrecht Prinz von Croy, Vizepräsident des Malteser Hilfsdienstes, lobt das gemeinsame Engagement, hat aber auch klare Forderungen: "Die sanitätsdienstliche Zusammenarbeit und Unterstützung der Bundeswehr ist wichtig. Wir nehmen die Verantwortung, die damit verbunden ist, gerne wahr. Wir freuen uns, dass sich auch die Johanniter-Unfall-Hilfe mit uns gemeinsam engagiert. Es ist ganz wichtig, dass ein möglicher Einsatz für unsere Einsatzkräfte grundsätzlich freiwillig erfolgt! Deshalb muss schon jetzt die Freistellung durch die Arbeitgeber analog zu THW und FW durch den Gesetzgeber zügig geregelt werden. Ein Einsatz der Malteser für und mit der Bundeswehr - egal ob im In- oder Ausland - erfordert noch abschließende Regelungen im Hinblick auf disziplinarrechtliche Unterstellungsverhältnisse und auch im Hinblick auf die Fürsorge unserer eingesetzten Helferinnen und Helfer. Diese dürfen nicht schlechter gestellt sein als unsere Soldatinnen und Soldaten".
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 33.000 Beschäftigten, rund 44.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der großen Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein bedeutendes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.
Der Malteser Hilfsdienst e.V.
Der Malteser Hilfsdienst e.V. hat seine Wurzeln im katholischen geistlichen Ritterorden der Malteser. Der MHD beschäftigt zur Aufgabenerfüllung 55.000 ehrenamtliche und 40.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seine Satzungszwecke sind die Ausbildung und der Einsatz in Erster Hilfe, im Sanitäts- und Rettungsdienst, im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Notfall- und Katastrophenhilfe.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist ein militärischer Fachdienst, der grundlegend und in jedem Handeln zuerst der Menschlichkeit verpflichtet ist. Mit rund 25.000 Frauen und Männern sichert der Sanitätsdienst der Bundeswehr die medizinische Versorgung aller Soldatinnen und Soldaten. Im Inland wie im weltweiten Einsatz haben die Sanitätskräfte den Auftrag, die Gesundheit der Bundeswehrangehörigen zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
Pressekontakt:
Unterstützungskommando der Bundeswehr
Presse- und Informationszentrum
Telefon: +49 (228) 5504 -1112
Nach Dienst: +49 (151) 14856030
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Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr beabsichtigen Verträge zur Regelung mitwirkender Unterstützung
Mit der Unterzeichnung und Feststellung der Privilegierten Partnerschaft am 6. März 2026 in Berlin im Rahmen der Sanitätsübung MEDIC QUADRIGA 2026 vereinbaren der Zentrale Sanitätsdient der Bundeswehr, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der Malteser Hilfsdienst e.V., im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Grundlagen zur Vertiefung einer wechselseitigen Unterstützung auszugestalten.
Zwar ermächtigt das "Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere Hilfsgemeinschaften" (DRK-Gesetz) von 2008 sowohl die JUH als auch den MHD zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Jedoch wurde die Organisation dieser mitwirkenden Unterstützung der JUH und des MHD für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr bisher weder hinreichend konkret ausformuliert, noch in Art und Umfang benannt. Ein erster Schritt in diese Richtung ist nun getan.
Die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Ressourcen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Szenario der Landes- und Bündnisverteidigung nicht ausreichen werden. Damit ist eine langfristige unterstützende Mitwirkung durch JUH und MHD notwendig und besonders wertvoll.
Mit der Privilegierten Partnerschaft ist zugleich die Absicht verbunden, öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem BMVg, der JUH und dem MHD abzuschließen. Darin sollen die Grundzüge der mitwirkenden Unterstützung vereinbart werden. So werden beispielsweise Verwendungsauftrag und Verhaltensregeln, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JUH und des MHD zur Unterstützung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr gelten, vorab festgelegt und bilden so eine verlässliche Grundlage.
"Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen machen deutlich: Landes- und Bündnisverteidigung sind eine gesamtstaatliche Aufgabe", sagt Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr. "Deswegen ist eine funktionierende und belastbare zivil-militärische Zusammenarbeit mit den Johannitern und den Maltesern als Deutschlands größten zivilen Hilfsorganisationen notwendiger denn je. Die Verlässlichkeit ziviler Unterstützung ist in einem militärischen Verteidigungsszenario ein entscheidender Erfolgsfaktor."
Die Einsatzkräfte von JUH und MHD werden keine militärischen Uniformen tragen und keine Berechtigung zum Führen einer Waffe besitzen. Zusätzlich zu ihrer Einsatzkleidung werden sie aber zum Tragen des Schutzabzeichens (Rotes Kreuz) und eines Ausweises gemäß Genfer Konvention berechtigt sein. Die Entwürfe für den Verwendungsauftrag und die Verhaltensregeln befinden sich derzeit bereits in Abstimmung.
Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe sagt: "Wir begrüßen, dass mit der Privilegierten Partnerschaft nun die Grundlage dafür geschaffen wurde, unsere Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr konkret auszugestalten. In unsicheren Zeiten benötigen wir als Hilfsorganisation sowie für unsere Einsatzkräfte verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und klare Regelungen zu Ausbildung, Ausstattung und Haftung. Nur so können wir unsere Unterstützung der Bundeswehr schnellstmöglich auf den Weg bringen und im Ernstfall schnell handeln."
Albrecht Prinz von Croy, Vizepräsident des Malteser Hilfsdienstes, lobt das gemeinsame Engagement, hat aber auch klare Forderungen: "Die sanitätsdienstliche Zusammenarbeit und Unterstützung der Bundeswehr ist wichtig. Wir nehmen die Verantwortung, die damit verbunden ist, gerne wahr. Wir freuen uns, dass sich auch die Johanniter-Unfall-Hilfe mit uns gemeinsam engagiert. Es ist ganz wichtig, dass ein möglicher Einsatz für unsere Einsatzkräfte grundsätzlich freiwillig erfolgt! Deshalb muss schon jetzt die Freistellung durch die Arbeitgeber analog zu THW und FW durch den Gesetzgeber zügig geregelt werden. Ein Einsatz der Malteser für und mit der Bundeswehr - egal ob im In- oder Ausland - erfordert noch abschließende Regelungen im Hinblick auf disziplinarrechtliche Unterstellungsverhältnisse und auch im Hinblick auf die Fürsorge unserer eingesetzten Helferinnen und Helfer. Diese dürfen nicht schlechter gestellt sein als unsere Soldatinnen und Soldaten".
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 33.000 Beschäftigten, rund 44.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der großen Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein bedeutendes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.
Der Malteser Hilfsdienst e.V.
Der Malteser Hilfsdienst e.V. hat seine Wurzeln im katholischen geistlichen Ritterorden der Malteser. Der MHD beschäftigt zur Aufgabenerfüllung 55.000 ehrenamtliche und 40.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seine Satzungszwecke sind die Ausbildung und der Einsatz in Erster Hilfe, im Sanitäts- und Rettungsdienst, im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Notfall- und Katastrophenhilfe.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist ein militärischer Fachdienst, der grundlegend und in jedem Handeln zuerst der Menschlichkeit verpflichtet ist. Mit rund 25.000 Frauen und Männern sichert der Sanitätsdienst der Bundeswehr die medizinische Versorgung aller Soldatinnen und Soldaten. Im Inland wie im weltweiten Einsatz haben die Sanitätskräfte den Auftrag, die Gesundheit der Bundeswehrangehörigen zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
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