Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Grundsatzurteil zu "Phantomgewinnen" gefällt. Diese Punkte sind für Anleger wichtig. Die Entscheidung des BFH Die obersten Finanzrichter haben nun zur bereits 2018 vollzogenen Investmentsteuerreform klargestellt, dass sogenannte Phantomgewinne (rein fiktive Gewinne ohne realen wirtschaftlichen Zuwachs) nicht besteuert werden dürfen, wenn der Anleger insgesamt tatsächlich einen Verlust erlitten hat (Az. VIII R 15/22 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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