Wer Asthma hat, bekommt eine Einladung zu einem Gesundheitsprogramm. Klingt praktisch, geht aber nicht so einfach, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Debeka hatte eingereichte Rechnungen zur Datenanalyse genutzt und dafür eine Verwarnung von der Datenschutzbehörde erhalten. Private Krankenversicherer dürfen die von ihren Versicherten zur Erstattung eingereichten Rechnungen nicht ohne deren Einwilligung nach enthaltenen Diagnosen auswerten, um mögliche Teilnehmer für Vorsorge- oder Gesundheitsprogramme ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
