EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 5. Zwischenmeldung
adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 5. Zwischenmeldung
Die adidas AG hat am 2. Februar 2026 durch eine Mitteilung gem. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufs (der "Aktienrückkauf") bekannt gegeben.
Die Zahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen wie folgt:
Mit dem 6. März 2026 wurde die erste Tranche des Aktienrückkaufs abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen der ersten Tranche im Zeitraum vom 2. Februar 2026 bis einschließlich 6. März 2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf 3.305.958 (1,84 % des Grundkapitals) zu einem Gesamtpreis von 500.000.000 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten).
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.adidas-group.com/de/investoren/aktie/aktienruckkauf abrufbar.
adidas AG Der Vorstand [1] Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen. 09.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | adidas AG |
| Adi-Dassler-Straße 1 | |
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2288066 09.03.2026 CET/CEST




