Selbst wenn die genaue Ursache eines Leitungswasserschadens später nicht feststeht, muss der Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schadensuche übernehmen. Das OLG Hamburg betont: Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Beauftragung sachgerecht und geboten waren. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Kosten für die Suche nach der Ursache eines Leitungswasserschadens auch dann erstattungsfähig sein können, wenn sich die konkrete Schadensursache später nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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