Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. März 2026 die Totalrevision der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) beschlossen. Zudem hat sie die Verordnungen über die Abänderung der Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV), über die Abänderung der Investmentunternehmensverordnung (IUV) und über die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVV) verabschiedet.
Die Anpassungen stehen in Zusammenhang mit den bereits verabschiedeten Gesetzesänderungen der Fondsgesetze - namentlich des AIFMG, des UCITSG und des IUG - zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 (AIFMD II) sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/606 (ELTIF II). Die Gesetzesänderungen beruhen auf dem Bericht und Antrag Nr. 60/2025 sowie der Stellungnahme Nr. 96/2025. Die Gesetzesvorlagen wurden vom Landtag in der Sitzung vom Dezember 2025 in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet. Die neue AIFMV sowie die Abänderungen der UCITSV, IUV und BPVV sollen zeitgleich mit den geänderten gesetzlichen Grundlagen am 16. April 2026 in Kraft treten.
Anlass für die Totalrevision der AIFMV ist, dass in der geltenden Fassung ein wesentlicher Teil der Bestimmungen infolge mehrerer Novellen bereits aufgehoben wurde. Die Neufassung stellt eine einheitliche und durchgehend logische Artikelstruktur sicher, berücksichtigt die neuen gesetzlichen Vorgaben und bereinigt redaktionelle sowie systematische Unstimmigkeiten. Die Anpassungen in der UCITSV und IUV dienen einerseits - analog zur AIFMV - den gesetzlichen Änderungen und andererseits der Behebung von in der Praxis festgestellten Mängeln.
Mit den vorgenommenen Anpassungen werden klare, verlässliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Liechtenstein geschaffen.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938868
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. März 2026 die Totalrevision der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) beschlossen. Zudem hat sie die Verordnungen über die Abänderung der Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV), über die Abänderung der Investmentunternehmensverordnung (IUV) und über die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVV) verabschiedet.
Die Anpassungen stehen in Zusammenhang mit den bereits verabschiedeten Gesetzesänderungen der Fondsgesetze - namentlich des AIFMG, des UCITSG und des IUG - zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 (AIFMD II) sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/606 (ELTIF II). Die Gesetzesänderungen beruhen auf dem Bericht und Antrag Nr. 60/2025 sowie der Stellungnahme Nr. 96/2025. Die Gesetzesvorlagen wurden vom Landtag in der Sitzung vom Dezember 2025 in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet. Die neue AIFMV sowie die Abänderungen der UCITSV, IUV und BPVV sollen zeitgleich mit den geänderten gesetzlichen Grundlagen am 16. April 2026 in Kraft treten.
Anlass für die Totalrevision der AIFMV ist, dass in der geltenden Fassung ein wesentlicher Teil der Bestimmungen infolge mehrerer Novellen bereits aufgehoben wurde. Die Neufassung stellt eine einheitliche und durchgehend logische Artikelstruktur sicher, berücksichtigt die neuen gesetzlichen Vorgaben und bereinigt redaktionelle sowie systematische Unstimmigkeiten. Die Anpassungen in der UCITSV und IUV dienen einerseits - analog zur AIFMV - den gesetzlichen Änderungen und andererseits der Behebung von in der Praxis festgestellten Mängeln.
Mit den vorgenommenen Anpassungen werden klare, verlässliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Liechtenstein geschaffen.
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