Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären ist endgültig beendet. Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurückgewiesen und damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt. Die Kläger erhalten damit in vollem Umfang recht.Hintergrund des Verfahrens ist die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Streitpunkt war die Frage, ob das damalige Übernahmeangebot an die Aktionäre ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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