Tierhalter haften nur für typische Tiergefahren. Dazu zählt nicht, wenn ein Pony im Sterbeprozess auf eine Tierärztin fällt. Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass es sich dabei nicht um eine realisierte Tiergefahr handelt, sondern allein um die Wirkung der Schwerkraft. Haftet ein Tierhalter für Schäden, die beim Sterben eines Tieres entstehen? Nein, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied: Fällt ein Pony während des Sterbeprozesses auf die behandelnde Tierärztin, trägt die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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