Nun hat auch das OLG Köln entschieden, dass sich Versicherungsmakler in ihrem Außenauftritt nicht als unabhängig bezeichnen dürfen. Zuvor hatten auch schon andere Gerichte mit selbem Tenor geurteilt. Unabhängig seien nur Versicherungsberater, so das Gericht. Das OLG Köln hat am Mittwoch die Berufung der UFKB GmbH zurückgewiesen. Damit darf sich die Maklerfirma auf seiner Internetseite nicht mehr als unabhängiger Versicherungsmakler darstellen. Das bestätigt das OLG Köln gegenüber AssCompact, das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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