Das Europäische Parlament hat einer Änderung der EU-Verordnung zur Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge zugestimmt. Tritt der Beschluss in Kraft, so bedeutet dies eine Lockerung der CO2-Vorgaben für Lkw-Hersteller. Nach geltendem EU-Recht müssen Lkw-Hersteller die Emissionen neuer Lkw bis 2025 um 15 Prozent, bis 2030 um 45 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 2019 senken. Das versuchen sie einerseits, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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