Wenn eine GmbH ihre Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer abfindet, stellt sich die Frage: Handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung? Der BFH hat entschieden, wann eine solche Abfindung aus betrieblichen Gründen steuerlich unbedenklich ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Abfindung einer betrieblichen Pensionszusage durch eine GmbH gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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