Profiteure des "AI Power Trade"
Die Hotstocks der Kalenderwoche 11 sind im Bereich der Energieerzeugung und -infrastruktur tätig - sei es durch erneuerbare Quellen, dezentrale Brennstoffzellen oder Netzlösungen. Was sie eint, sind keine spezifisches Unternehmensereignisse, sondern ein gemeinsamer makroökonomischer Rückenwind:
Der US-Versorgersektor legte im Februar 2026 rund 10 Prozent zu - die stärkste Monatsperformance seit Jahrzehnten - während der breite Markt gleichzeitig nachgab. Auslöser war eine zunehmend klare Erkenntnis unter Investoren: Das Wachstum generativer KI wird nicht mehr primär durch Chip-Verfügbarkeit limitiert, sondern durch die physischen Grenzen des Stromnetzes.
Das bedeutete eine fundamentale Neubewertung von Energieinfrastruktur: Unternehmen, die Strom erzeugen, speichern oder ins Netz bringen, wurden plötzlich als unverzichtbare Grundlage der digitalen Wirtschaft gesehen - nicht mehr als träge Versorger. Clean-Energy-Aktien setzten ihre Rallye ins Jahr 2026 fort, getragen vom Optimismus über die steigende Stromnachfrage durch KI und das in einem Marktumfeld, in dem klassische Technologiewerte unter Druck standen.
Kurz gesagt: Der Markt rotiert gerade aus digitaler Infrastruktur in physische Energieinfrastruktur - und genau dort sind diese Unternehmen positioniert.
Enlight Renewable Energy (ENLT) - ISIN IL0007200111

Enlight Renewable Energy ist ein börsennotiertes israelisches Unternehmen, das Solar- und Windkraftanlagen im Industriemaßstab entwickelt, finanziert, baut und betreibt. Neben klassischen Erzeugungsprojekten entwickelt es auch Batteriespeicher sowie sogenannte Agrivoltaik-Projekte, die Solaranlagen und Landwirtschaft auf derselben Fläche kombinieren. Seit 2023 gibt es schwarze Zahlen, zuletzt auf Rekordniveau. Im zweiten Quartal 2025 brach die Aktie aus einer längeren Seitwärtsbewegung aus und orientierte sich meist am 20er-EMA. Der aktuelle Rücksetzer zur grünen Linie könnte als Startpunkt eines Long Trades dienen.
GE Vernova Inc. (GEV) - ISIN US3648302018

GE Vernova ist der 2024 aus General Electric ausgegliederte Energietechnikkonzern. Das Unternehmen entwickelt und liefert Ausrüstung und Dienstleistungen für die Stromerzeugung und -übertragung - von Gasturbinen und Windkraftanlagen bis hin zu Netzinfrastruktur und Software. Die Ausgliederung hat fundamental mit einem Rekordgewinn und charttechnisch mit einer Reihe von Allzeithochs Erfolge gezeigt. Aus heutiger Sicht könnten sich Ansatzpunkte für neue Long Trades ab 850 USD ergeben.
Bloom Energy Corporation (BE) - ISIN US0937121079

Bloom Energy stellt stationäre Brennstoffzellensysteme, die Erdgas, Wasserstoff oder Biogas direkt in elektrische Energie umwandeln. Die Technologie ermöglicht dezentrale, emissionsärmere Stromerzeugung für Unternehmen und Industriekunden. Für 2026 soll erstmalig ein Gewinn ausgewiesen werden. Der Aufwärtstrend und der letzte Schlusskurs in der Nähe des 20er-EMA könnte bald zu einem Long Trade einladen.
Clearway Energy Inc. (CWEN) - ISIN US18539C1062

Clearway Energy ist ein US-amerikanischer unabhängiger Stromerzeuger, der ein diversifiziertes Portfolio aus erneuerbaren Energieanlagen (Wind, Solar) und konventionellen Kraftwerken besitzt und betreibt. Das Unternehmen verkauft den erzeugten Strom über langfristige Lieferverträge an Versorgungsunternehmen und Großkunden. Nach drei Jahren mit schwarzer Null gab es 2025 wieder einen ordentlichen Gewinn. Auffällig ist die hohe Dividendenrendite. 2025 von 5.63 Prozent. Der Aufwärtstrend erfolgt nach einem relativ rhythmischen Muster und könnte auch in der kommenden Woche wieder ein schönes Long Setup liefern.
Tagescharts vom 13.2026, Quelle: TWS
Autor: Thomas Canali
Veröffentlichungsdatum: 14.03.2026
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es besteht ein Interessenkonflikt, weil eine eng verbundene Person Positionen in XOM hält.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von
