Berlin (ots) -
- Neuer Projektionsbericht: Klimaziele mit aktuellen Maßnahmen nicht erreichbar - besonders große Überschreitungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude bis 2030
- Gesamtverfehlung in ESR-Sektoren steigt auf 255 Millionen Tonnen CO2 bis 2030; Strafzahlungen in Milliardenhöhe drohen
- Bundesregierung durch Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels 2030 nachzulegen
- DUH kündigt Klage an, sollte das Ende März fällige Klimaschutzprogramm die im Projektionsbericht ausgewiesene Klimaschutzlücken nicht schließen
Deutschland wird seine Klimaziele deutlich verfehlen. Der neue Projektionsbericht der Bundesregierung warnt vor einer Zielverfehlung von 30 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 und sogar rund 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2040, wenn die Bundesregierung keine zusätzlichen Maßnahmen ergreift. Besonders gravierend ist die Zielverfehlung in den Sektoren Verkehr und Gebäude. Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass die prognostizierte Zielverfehlung innerhalb der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) im Vergleich zum Vorjahr sogar um 29 Millionen Tonnen CO2 auf insgesamt 255 Millionen Tonnen CO2 ansteigt. Dadurch drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, mit wirksamen Maßnahmen im neuen Klimaschutzprogramm schnellstmöglich nachzubessern. Laut Klimaschutzgesetz muss dieses spätestens bis zum 25. März vorliegen und geeignete Maßnahmen enthalten, um die Klimaziele 2030 und 2040 sowie die Emissionsobergrenzen in den Einzeljahren bis 2040 zu erreichen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Projektionsbericht belegt schwarz auf weiß die Klimablockadepolitik der Bundesregierung. Statt endlich sofort wirksame und sogar kostenlose Maßnahmen wie ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts umzusetzen, sägt die Bundesregierung an bestehenden Klimaschutzmaßnahmen wie dem Verbrenner-Aus. Diesen Kniefall vor den Profitinteressen der fossilen Automobilindustrie werden wir nicht akzeptieren: Die Bundesregierung muss ihren Klimarechtsbruch beenden und im Klimaschutzprogramm effektive Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit beschließen, um die Emissionen im Verkehrssektor sofort zu reduzieren und die Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen. Tut sie das nicht, werden wir das von uns erstrittene Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Erreichung des Klimaziels im Jahr 2030 gegen sie vollstrecken und zusätzlich eine neue Klimaklage zur Erreichung des Klimaziels 2040 einreichen."
Am 29. Januar 2026 hat die DUH am Bundesverwaltungsgericht ein richtungsweisendes Urteil errungen, das die Bundesregierung zur Vorlage zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Stattdessen hat die Bundesregierung seither die Entkernung bestehende Maßnahmen beschlossen, darunter das Gebäudemodernisierungsgesetz oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Diese Rückschritte sind in den Verfehlungen noch nicht berücksichtigt und lassen die Klimaschutzlücke weiterwachsen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Der Gebäudesektor ist und bleibt die größte klimapolitische Baustelle der Bundesregierung. Und statt sie endlich anzupacken, drohen mit der Abschaffung der 65-Prozent-Regel sogar steigende Emissionen. Neue Berechnungen des Öko-Instituts zeigen klar: Die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes würden die ohnehin bestehende Ziellücke im Klimaschutzgesetz massiv vergrößern - bei den Zielen für 2030 und 2040 ebenso wie beim Emissionsbudget bis 2040. Besonders irritierend ist, wie sehr sich die Debatte auf einzelne Heizungen verengt. Denn ein weiterer großer Hebel liegt bei der Energieeffizienz, vor allem im maroden Gebäudebestand. Ohne eine echte Sanierungsoffensive und konsequentes Bauen im Bestand werden die Klimaziele im Gebäudesektor krachend verfehlt. Stattdessen setzt die Regierung auf Instrumente wie Grüngasquote und Biotreppe. Das ist keine Lösung, sondern klimapolitische Augenwischerei. Damit hält die Bundesregierung fossile Heizungen künstlich am Leben, statt den Umstieg voranzubringen. Was wir brauchen, sind klare Prioritäten: eine Sanierungsoffensive, Bauen im Bestand und erneuerbare Wärme."
Auch im Landnutzungssektor (LULUCF) zeigt der Projektionsbericht eine deutliche Zielverfehlung. Intakte Moore, Wälder und Böden können potenziell große Mengen CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen, doch der Sektor ist aktuell eine Quelle statt einer Senke von Treibhausgasemissionen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Bereits 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg rechtskräftig festgestellt, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz im Landnutzungssektor nachbessern muss. Trotzdem fehlt es weiterhin an ausreichenden, wirksamen Maßnahmen. Intakte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen sind unverzichtbar für den Klimaschutz und müssen dringend geschützt und wiederhergestellt werden. Die Bundesregierung spielt hier seit zwei Jahren auf Zeit, statt das Urteil endlich umzusetzen und die natürlichen Kohlenstoffsenken konsequent zu stärken. Wir fordern, die notwendige Transformation der Landnutzung jetzt entschieden voranzutreiben."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6235853
- Neuer Projektionsbericht: Klimaziele mit aktuellen Maßnahmen nicht erreichbar - besonders große Überschreitungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude bis 2030
- Gesamtverfehlung in ESR-Sektoren steigt auf 255 Millionen Tonnen CO2 bis 2030; Strafzahlungen in Milliardenhöhe drohen
- Bundesregierung durch Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels 2030 nachzulegen
- DUH kündigt Klage an, sollte das Ende März fällige Klimaschutzprogramm die im Projektionsbericht ausgewiesene Klimaschutzlücken nicht schließen
Deutschland wird seine Klimaziele deutlich verfehlen. Der neue Projektionsbericht der Bundesregierung warnt vor einer Zielverfehlung von 30 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 und sogar rund 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2040, wenn die Bundesregierung keine zusätzlichen Maßnahmen ergreift. Besonders gravierend ist die Zielverfehlung in den Sektoren Verkehr und Gebäude. Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass die prognostizierte Zielverfehlung innerhalb der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) im Vergleich zum Vorjahr sogar um 29 Millionen Tonnen CO2 auf insgesamt 255 Millionen Tonnen CO2 ansteigt. Dadurch drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, mit wirksamen Maßnahmen im neuen Klimaschutzprogramm schnellstmöglich nachzubessern. Laut Klimaschutzgesetz muss dieses spätestens bis zum 25. März vorliegen und geeignete Maßnahmen enthalten, um die Klimaziele 2030 und 2040 sowie die Emissionsobergrenzen in den Einzeljahren bis 2040 zu erreichen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Projektionsbericht belegt schwarz auf weiß die Klimablockadepolitik der Bundesregierung. Statt endlich sofort wirksame und sogar kostenlose Maßnahmen wie ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts umzusetzen, sägt die Bundesregierung an bestehenden Klimaschutzmaßnahmen wie dem Verbrenner-Aus. Diesen Kniefall vor den Profitinteressen der fossilen Automobilindustrie werden wir nicht akzeptieren: Die Bundesregierung muss ihren Klimarechtsbruch beenden und im Klimaschutzprogramm effektive Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit beschließen, um die Emissionen im Verkehrssektor sofort zu reduzieren und die Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen. Tut sie das nicht, werden wir das von uns erstrittene Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Erreichung des Klimaziels im Jahr 2030 gegen sie vollstrecken und zusätzlich eine neue Klimaklage zur Erreichung des Klimaziels 2040 einreichen."
Am 29. Januar 2026 hat die DUH am Bundesverwaltungsgericht ein richtungsweisendes Urteil errungen, das die Bundesregierung zur Vorlage zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Stattdessen hat die Bundesregierung seither die Entkernung bestehende Maßnahmen beschlossen, darunter das Gebäudemodernisierungsgesetz oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Diese Rückschritte sind in den Verfehlungen noch nicht berücksichtigt und lassen die Klimaschutzlücke weiterwachsen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Der Gebäudesektor ist und bleibt die größte klimapolitische Baustelle der Bundesregierung. Und statt sie endlich anzupacken, drohen mit der Abschaffung der 65-Prozent-Regel sogar steigende Emissionen. Neue Berechnungen des Öko-Instituts zeigen klar: Die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes würden die ohnehin bestehende Ziellücke im Klimaschutzgesetz massiv vergrößern - bei den Zielen für 2030 und 2040 ebenso wie beim Emissionsbudget bis 2040. Besonders irritierend ist, wie sehr sich die Debatte auf einzelne Heizungen verengt. Denn ein weiterer großer Hebel liegt bei der Energieeffizienz, vor allem im maroden Gebäudebestand. Ohne eine echte Sanierungsoffensive und konsequentes Bauen im Bestand werden die Klimaziele im Gebäudesektor krachend verfehlt. Stattdessen setzt die Regierung auf Instrumente wie Grüngasquote und Biotreppe. Das ist keine Lösung, sondern klimapolitische Augenwischerei. Damit hält die Bundesregierung fossile Heizungen künstlich am Leben, statt den Umstieg voranzubringen. Was wir brauchen, sind klare Prioritäten: eine Sanierungsoffensive, Bauen im Bestand und erneuerbare Wärme."
Auch im Landnutzungssektor (LULUCF) zeigt der Projektionsbericht eine deutliche Zielverfehlung. Intakte Moore, Wälder und Böden können potenziell große Mengen CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen, doch der Sektor ist aktuell eine Quelle statt einer Senke von Treibhausgasemissionen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Bereits 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg rechtskräftig festgestellt, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz im Landnutzungssektor nachbessern muss. Trotzdem fehlt es weiterhin an ausreichenden, wirksamen Maßnahmen. Intakte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen sind unverzichtbar für den Klimaschutz und müssen dringend geschützt und wiederhergestellt werden. Die Bundesregierung spielt hier seit zwei Jahren auf Zeit, statt das Urteil endlich umzusetzen und die natürlichen Kohlenstoffsenken konsequent zu stärken. Wir fordern, die notwendige Transformation der Landnutzung jetzt entschieden voranzutreiben."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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