Das Finanzgericht Köln hatte über die Frage zu entscheiden, ob Pflege- und Betreuungsleistungen eines in Polen ansässigen Subunternehmers, der im Auftrag eines deutschen ambulanten Pflegedienstes tätig war, umsatzsteuerfrei sind oder der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG unterliegen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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