Berlin (ots) -
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2026 in seinem Urteil zur Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) klargestellt, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm so ausgestalten muss, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Nun liegt die Urteilsbegründung schriftlich vor - und sie hat weitreichende Folgen für die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung. Denn bereits bis zum 25. März 2026 muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Zugleich klafft laut neuester Projektionsdaten des Umweltbundesamtes weiterhin eine erhebliche Klimaziellücke.
In einem Pressegespräch erläutern DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz gemeinsam mit Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigten Remo Klinger die zentralen Aussagen der Urteilsbegründung, die rechtlichen Anforderungen an das neue Klimaschutzprogramm sowie mögliche Schritte zur Vollstreckung.
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
Datum:
Dienstag, 17. März 2026 um 12 Uhr
Zugangsdaten:
https://l.duh.de/pg260317
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6236853
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2026 in seinem Urteil zur Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) klargestellt, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm so ausgestalten muss, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Nun liegt die Urteilsbegründung schriftlich vor - und sie hat weitreichende Folgen für die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung. Denn bereits bis zum 25. März 2026 muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Zugleich klafft laut neuester Projektionsdaten des Umweltbundesamtes weiterhin eine erhebliche Klimaziellücke.
In einem Pressegespräch erläutern DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz gemeinsam mit Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigten Remo Klinger die zentralen Aussagen der Urteilsbegründung, die rechtlichen Anforderungen an das neue Klimaschutzprogramm sowie mögliche Schritte zur Vollstreckung.
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
Datum:
Dienstag, 17. März 2026 um 12 Uhr
Zugangsdaten:
https://l.duh.de/pg260317
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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