Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 17. März 2026, eine Abänderung der Luftreinhalteverordnung (LRV, LGBI. 2008 Nr. 245) verabschiedet.
Mit der Abänderung wird die Ausnahmebestimmung für Benzin mit beigemischten Bioethanol bis zum Jahr 2030 verlängert. Entsprechend kann vom zulässigen Dampfdruck-Höchstwert von 60,0 kPa im Sommerhalbjahr bis zum 30. September des jeweiligen Jahres abgewichen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Amt für Umwelt
Ines Schachenhofer, Abteilung zentrale Aufgaben
T +423 236 61 89
ines.schachenhofer@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100939004
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 17. März 2026, eine Abänderung der Luftreinhalteverordnung (LRV, LGBI. 2008 Nr. 245) verabschiedet.
Mit der Abänderung wird die Ausnahmebestimmung für Benzin mit beigemischten Bioethanol bis zum Jahr 2030 verlängert. Entsprechend kann vom zulässigen Dampfdruck-Höchstwert von 60,0 kPa im Sommerhalbjahr bis zum 30. September des jeweiligen Jahres abgewichen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Amt für Umwelt
Ines Schachenhofer, Abteilung zentrale Aufgaben
T +423 236 61 89
ines.schachenhofer@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100939004
© 2026 news aktuell-CH
