Genf/Zürich (ots) -
Das vom Parlament von Bergkarabach gegründete Komitee zur Verteidigung der Grundrechte des Volkes von Bergkarabach und die Gesellschaft Schweiz-Armenien haben beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine formelle Beschwerde gegen die Socar Trading SA eingereicht. Dem Energiekonzern wird vorgeworfen, durch seine Geschäftstätigkeit einen Staat finanziell unterstützt zu haben, der für die Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus Bergkarabach verantwortlich sei.
Die Beschwerde gegen die Socar Trading SA wurde am 18. März 2026 beim Nationalen Kontaktpunkt der Schweiz (NKP) für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln eingereicht. Nach Ansicht der Beschwerdeführer hat Socar gegen internationale Standards für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln verstossen.
Die Beschwerde stützt sich auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (2011 und 2023). Im Rahmen des sogenannten Verfahrens für spezifische Fälle wird der NKP die Beschwerde prüfen und über mögliche weitere Schritte entscheiden. Der Auftrag des NKP besteht darin, die Beachtung der OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/nachhaltigkeit_unternehmen/oecd-guidelines.html) in den OECD-Mitgliedstaaten zu fördern.
Bedeutende Einnahmequelle für den Staat
Socar Trading SA ist die in der Schweiz ansässige Tochtergesellschaft der staatlichen Ölgesellschaft der Republik Aserbaidschan und ein wichtiger Handels- und Finanzarm des aserbaidschanischen Energiesektors. Nach Angaben der Beschwerdeführer stellt das Unternehmen eine bedeutende Einnahmequelle für Staat dar.
Im September 2023 führte eine Militäroffensive Aserbaidschans zur vollständigen Vertreibung der Bevölkerung aus Bergkarabach und beendete damit die jahrhundertealte armenische Präsenz in der Region.
Unter Berufung auf Analysen internationaler Experten - darunter Luis Moreno Ocampo, ehemaliger Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs - argumentieren die Organisationen, dass diese Kampagne eine ethnische Säuberung und möglicherweise einen Völkermord darstelle.
Vorwurf: Verletzung der Sorgfaltspflicht
In der Beschwerde wird geltend gemacht, Socar trage durch seine finanziellen und kommerziellen Aktivitäten zu den wirtschaftlichen Ressourcen des aserbaidschanischen Staates bei. Daraus ergebe sich gemäss den OECD-Leitsätzen eine klare Verantwortung für eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sowie für den Umgang mit den Risiken im Zusammenhang mit den Unternehmensaktivitäten.
"Die Zwangsvertreibung von mehr als 150'000 Armeniern aus ihrer Heimat stellt eine der schwersten humanitären Krisen im Südkaukasus der letzten Jahrzehnte dar", sagte der internationale Anwalt Karnig Kerkonian, Mitglied des Komitees. "Unternehmen, die den verantwortlichen Staat finanziell unterstützen, können ihre Verpflichtungen gemäss internationalen Standards nicht ignorieren", so Kerkonian.
Friedensmandat der Schweiz
An einer am 18. März in Genf abgehaltenen Medienkonferenz erinnerten die Beschwerdeführer zudem daran, dass National- und Ständerat vor einem Jahr eine Motion verabschiedet hatten, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beauftragt, ein Friedensforum (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244259) zwischen Aserbaidschan und Vertretern der Bevölkerung von Bergkarabach zu organisieren. Ein Jahr später sei ein solches Forum noch immer nicht zustande gekommen.
Das Komitee und seine Partner erwarten, dass die Schweizer Behörden diesen parlamentarischen Auftrag umsetzen. Ein solches Forum könne einen wichtigen Beitrag zu einem gerechten und nachhaltigen Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan leisten.
"Die Schweiz sollte sich aktiv für die Verteidigung indigener Völker und ihres Rechts auf Selbstbestimmung einsetzen, wie es in der Charta der Vereinten Nationen verankert ist", sagte Sarkis Shahinian, Ehrenpräsident der Gesellschaft Schweiz-Armenien. "Als neutraler Staat ist die Schweiz gut positioniert, um zu einer konstruktiven Lösung dieses jahrzehntelangen Konflikts beizutragen."
Auch Joel Veldkamp, Leiter Public Advocacy der Menschenrechtsorganisation Christian Solidarity International (CSI), betonte: "Dauerhafter Frieden kann nicht auf ethnischer Säuberung aufgebaut werden. Die aktuellen Spannungen in der Region zeigen, wie wichtig es ist, langfristige Stabilität und Sicherheit im Südkaukasus zu schaffen."
Thema auch im UNO-Menschenrechtsrat
Zurzeit nehmen zwei Mitglieder des Komitees zur Verteidigung der Grundrechte der Bevölkerung von Bergkarabach an der laufenden Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf teil. In ihren Beiträgen im Namen mehrerer akkreditierter Nichtregierungsorganisationen machten sie unter anderem auf folgende Punkte aufmerksam:
- die rechtswidrige Inhaftierung armenischer Geiseln in Baku
- die Weigerung Aserbaidschans, der Anordnung des Internationalen Gerichtshofs vom 17. November 2023 nachzukommen, welche die sichere Rückkehr der Karbach-Armenier in ihre Heimat verlangt
- die anhaltende Zerstörung armenischer religiöser und kultureller Denkmäler in Bergkarabach
Pressekontakt:
Simon Brechbühl, Geschäftsführer CSI-Schweiz, +41 44 982 33 40,
simon.brechbuehl@csi-schweiz.ch
Joel Veldkamp, Leiter Public Advocacy CSI, +41 44 982 33 10, joel.veldkamp@csi-int.org (E)
Rolf Höneisen, Leiter Kommunikation CSI-Schweiz, +41 44 982 33 77,
rolf.hoeneisen@csi-schweiz.ch
Original-Content von: CSI Christian Solidarity International, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100007062/100939021
Das vom Parlament von Bergkarabach gegründete Komitee zur Verteidigung der Grundrechte des Volkes von Bergkarabach und die Gesellschaft Schweiz-Armenien haben beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine formelle Beschwerde gegen die Socar Trading SA eingereicht. Dem Energiekonzern wird vorgeworfen, durch seine Geschäftstätigkeit einen Staat finanziell unterstützt zu haben, der für die Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus Bergkarabach verantwortlich sei.
Die Beschwerde gegen die Socar Trading SA wurde am 18. März 2026 beim Nationalen Kontaktpunkt der Schweiz (NKP) für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln eingereicht. Nach Ansicht der Beschwerdeführer hat Socar gegen internationale Standards für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln verstossen.
Die Beschwerde stützt sich auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (2011 und 2023). Im Rahmen des sogenannten Verfahrens für spezifische Fälle wird der NKP die Beschwerde prüfen und über mögliche weitere Schritte entscheiden. Der Auftrag des NKP besteht darin, die Beachtung der OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/nachhaltigkeit_unternehmen/oecd-guidelines.html) in den OECD-Mitgliedstaaten zu fördern.
Bedeutende Einnahmequelle für den Staat
Socar Trading SA ist die in der Schweiz ansässige Tochtergesellschaft der staatlichen Ölgesellschaft der Republik Aserbaidschan und ein wichtiger Handels- und Finanzarm des aserbaidschanischen Energiesektors. Nach Angaben der Beschwerdeführer stellt das Unternehmen eine bedeutende Einnahmequelle für Staat dar.
Im September 2023 führte eine Militäroffensive Aserbaidschans zur vollständigen Vertreibung der Bevölkerung aus Bergkarabach und beendete damit die jahrhundertealte armenische Präsenz in der Region.
Unter Berufung auf Analysen internationaler Experten - darunter Luis Moreno Ocampo, ehemaliger Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs - argumentieren die Organisationen, dass diese Kampagne eine ethnische Säuberung und möglicherweise einen Völkermord darstelle.
Vorwurf: Verletzung der Sorgfaltspflicht
In der Beschwerde wird geltend gemacht, Socar trage durch seine finanziellen und kommerziellen Aktivitäten zu den wirtschaftlichen Ressourcen des aserbaidschanischen Staates bei. Daraus ergebe sich gemäss den OECD-Leitsätzen eine klare Verantwortung für eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sowie für den Umgang mit den Risiken im Zusammenhang mit den Unternehmensaktivitäten.
"Die Zwangsvertreibung von mehr als 150'000 Armeniern aus ihrer Heimat stellt eine der schwersten humanitären Krisen im Südkaukasus der letzten Jahrzehnte dar", sagte der internationale Anwalt Karnig Kerkonian, Mitglied des Komitees. "Unternehmen, die den verantwortlichen Staat finanziell unterstützen, können ihre Verpflichtungen gemäss internationalen Standards nicht ignorieren", so Kerkonian.
Friedensmandat der Schweiz
An einer am 18. März in Genf abgehaltenen Medienkonferenz erinnerten die Beschwerdeführer zudem daran, dass National- und Ständerat vor einem Jahr eine Motion verabschiedet hatten, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beauftragt, ein Friedensforum (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244259) zwischen Aserbaidschan und Vertretern der Bevölkerung von Bergkarabach zu organisieren. Ein Jahr später sei ein solches Forum noch immer nicht zustande gekommen.
Das Komitee und seine Partner erwarten, dass die Schweizer Behörden diesen parlamentarischen Auftrag umsetzen. Ein solches Forum könne einen wichtigen Beitrag zu einem gerechten und nachhaltigen Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan leisten.
"Die Schweiz sollte sich aktiv für die Verteidigung indigener Völker und ihres Rechts auf Selbstbestimmung einsetzen, wie es in der Charta der Vereinten Nationen verankert ist", sagte Sarkis Shahinian, Ehrenpräsident der Gesellschaft Schweiz-Armenien. "Als neutraler Staat ist die Schweiz gut positioniert, um zu einer konstruktiven Lösung dieses jahrzehntelangen Konflikts beizutragen."
Auch Joel Veldkamp, Leiter Public Advocacy der Menschenrechtsorganisation Christian Solidarity International (CSI), betonte: "Dauerhafter Frieden kann nicht auf ethnischer Säuberung aufgebaut werden. Die aktuellen Spannungen in der Region zeigen, wie wichtig es ist, langfristige Stabilität und Sicherheit im Südkaukasus zu schaffen."
Thema auch im UNO-Menschenrechtsrat
Zurzeit nehmen zwei Mitglieder des Komitees zur Verteidigung der Grundrechte der Bevölkerung von Bergkarabach an der laufenden Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf teil. In ihren Beiträgen im Namen mehrerer akkreditierter Nichtregierungsorganisationen machten sie unter anderem auf folgende Punkte aufmerksam:
- die rechtswidrige Inhaftierung armenischer Geiseln in Baku
- die Weigerung Aserbaidschans, der Anordnung des Internationalen Gerichtshofs vom 17. November 2023 nachzukommen, welche die sichere Rückkehr der Karbach-Armenier in ihre Heimat verlangt
- die anhaltende Zerstörung armenischer religiöser und kultureller Denkmäler in Bergkarabach
Pressekontakt:
Simon Brechbühl, Geschäftsführer CSI-Schweiz, +41 44 982 33 40,
simon.brechbuehl@csi-schweiz.ch
Joel Veldkamp, Leiter Public Advocacy CSI, +41 44 982 33 10, joel.veldkamp@csi-int.org (E)
Rolf Höneisen, Leiter Kommunikation CSI-Schweiz, +41 44 982 33 77,
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