In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Kunden zusätzliche Angebote, andere nicht. Ist das ungerecht? Ein Gericht weist eine Klage von Verbraucherschützern ab. Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) auf Unterlassung wurde vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Bamberg abgewiesen (Az. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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