Ein 17-Jähriger fährt nach der Schule nicht den direkten Weg nach Hause, sondern nimmt mit seinem Leichtkraftrad eine kurvenreiche Strecke und verunglückt. Die Unfallversicherung lehnt zunächst ab. Doch das Sozialgericht sieht den Fall anders und erkennt den Unfall als Wegeunfall an. Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil hat das Sozialgericht (SG) Braunschweig der Klage eines Schülers stattgegeben und dessen Unfall mit einem Leichtkraftrad auf dem Heimweg von der Schule als sogenannten Wegeunfall ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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