Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die kapitalmarktabhängige Stornoabzugsklausel der Debeka Lebensversicherung transparent ist Mit der Entscheidung wurde der kapitalmarktabhängige Stornoabzug als solcher bestätigt. Auch die gesetzliche Anforderung an die Bezifferung sieht der BGH als erfüllt an. Das Gericht bestätigt damit zudem, dass die Klausel geeignet ist, die Versichertengemeinschaft vor zinsgetriebenen Kündigungen züschützen. Der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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