Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Semrush Holdings, Inc., Boston (USA), durch die Adobe Inc., Delaware (USA), im Vorprüfverfahren fusionskontrollrechtlich freigegeben.
Adobe ist ein global tätiges Technologieunternehmen, das u. a. für seine Kreativitäts- und Produktivitätsanwendungen wie die Bildbearbeitungssoftware Photoshop sowie seine PDF-Software bekannt ist. Daneben bietet Adobe jedoch auch Software für Marketing und Commerce an, darunter den Adobe Experience Manager, der u. a. bei der Erstellung und Verwaltung von Onlineinhalten wie Texten, Bildern und Videos (sog. Content Management) zum Einsatz kommt.
Semrush bietet eine Reihe von Softwarelösungen für das Onlinesichtbarkeitsmanagement an, darunter Anwendungen zur Suchmaschinenoptimierung im Hinblick auf die Webpräsenz von Marken. Seit Kurzem bietet Semrush auch ein Tool an, das auf die Optimierung der Markensichtbarkeit und des Markenimages in generativen KI-Modellen bzw. darauf aufbauenden Chatbots wie ChatGPT oder Gemini (auch als "Antwortmaschinen" bezeichnet) zielt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Adobe und Semrush gehören in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen zu den führenden Anbietern. Da eine erhebliche Verstärkung der Marktstellungen infolge des Zusammenschlusses etwa im Bereich des sich sehr dynamisch entwickelnden Feldes der Antwortmaschinenoptimierung und des Content Managements nicht von vornherein auszuschließen war, hat das Bundeskartellamt substantielle Ermittlungen bei Kunden und Wettbewerbern vorgenommen. Diese haben aber keine ernsthaften Bedenken zutage gefördert. Vielmehr stellte sich heraus, dass ausreichende Ausweichalternativen bestehen und keine Marktabschottung etwa über eine Bündelung der Produkte der Unternehmen zu befürchten ist. Daher konnte das Vorhaben freigegeben werden."
Der Zusammenschluss wurde vom Bundeskartellamt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung zur Transaktionswertschwelle geprüft. Diese begründet die Anmeldepflicht betreffend Zusammenschlüsse, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch in Deutschland noch geringe oder keine Umsätze erzielen.
Adobe ist ein global tätiges Technologieunternehmen, das u. a. für seine Kreativitäts- und Produktivitätsanwendungen wie die Bildbearbeitungssoftware Photoshop sowie seine PDF-Software bekannt ist. Daneben bietet Adobe jedoch auch Software für Marketing und Commerce an, darunter den Adobe Experience Manager, der u. a. bei der Erstellung und Verwaltung von Onlineinhalten wie Texten, Bildern und Videos (sog. Content Management) zum Einsatz kommt.
Semrush bietet eine Reihe von Softwarelösungen für das Onlinesichtbarkeitsmanagement an, darunter Anwendungen zur Suchmaschinenoptimierung im Hinblick auf die Webpräsenz von Marken. Seit Kurzem bietet Semrush auch ein Tool an, das auf die Optimierung der Markensichtbarkeit und des Markenimages in generativen KI-Modellen bzw. darauf aufbauenden Chatbots wie ChatGPT oder Gemini (auch als "Antwortmaschinen" bezeichnet) zielt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Adobe und Semrush gehören in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen zu den führenden Anbietern. Da eine erhebliche Verstärkung der Marktstellungen infolge des Zusammenschlusses etwa im Bereich des sich sehr dynamisch entwickelnden Feldes der Antwortmaschinenoptimierung und des Content Managements nicht von vornherein auszuschließen war, hat das Bundeskartellamt substantielle Ermittlungen bei Kunden und Wettbewerbern vorgenommen. Diese haben aber keine ernsthaften Bedenken zutage gefördert. Vielmehr stellte sich heraus, dass ausreichende Ausweichalternativen bestehen und keine Marktabschottung etwa über eine Bündelung der Produkte der Unternehmen zu befürchten ist. Daher konnte das Vorhaben freigegeben werden."
Der Zusammenschluss wurde vom Bundeskartellamt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung zur Transaktionswertschwelle geprüft. Diese begründet die Anmeldepflicht betreffend Zusammenschlüsse, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch in Deutschland noch geringe oder keine Umsätze erzielen.
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