Für Anleger ist es ein Ärgernis: Aktienverluste sind nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverka¨ufen verrechenbar. Aber ist diese Einschränkung zulässig? Dazu steht bald eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Der Zeitplan Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte März seine Jahresvorausschau mit den geplanten Entscheidungen für 2026 veröffentlicht. Darunter ist auch das für Aktionäre wichtige Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvL ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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