Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom Juni 2025 wichtige Klarheit zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Factoringleistungen geschaffen. In dem Fall stritt eine Klägerin mit dem Finanzamt darüber, ob Factoringleistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Das Gericht stellte fest, dass für den Vorsteuerabzug eine tatsächliche Einziehung der Forderungen durch den Factor, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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