Zahnimplantate sind für gesetzlich Versicherte in der Regel Privatleistungen und nicht Bestandteil der GKV. Streit entsteht häufig über die Kostenaufklärung: Nur bei nachgewiesenen Aufklärungsmängeln kann eine Zahlungspflicht entfallen. Das LG Lübeck klärt einen Fall. Zahnimplantate und die dazugehörigen vorbereitenden Behandlungen zählen in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für gesetzlich Versicherte bedeutet das: Die entsprechenden Leistungen sind ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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