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Seyit Binbir
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Professionalisierung im Board: Warum die Facheignung für Aufsichtsräte 2026 zum kritischen Erfolgsfaktor wird

Ab 2026 ist Zuschauen keine Option mehr: Aufsichtsräte müssen aktiv steuern und Verantwortung übernehmen.

Bei Kapitalgesellschaften - vor allem bei Aktiengesellschaften und GmbHs mit mehr als 500 Beschäftigten - ist ein Aufsichtsrat Pflicht. Seine Aufgabe besteht darin, die Geschäftsführung zu überwachen und sicherzustellen, dass sie sich einerseits an geltendes Recht hält und dass sie andererseits zum Wohle des Unternehmens handelt.

Bislang konnten sich Aufsichtsräte dabei auf erprobte Prozesse und gewachsene Strukturen verlassen. Weder gab es die eine Ausbildung noch den einen Weg, um in den Aufsichtsrat einer Firma zu gelangen. Dennoch gab es insbesondere an der Zusammensetzung von Aufsichtsräten Kritik. Viele von ihnen hätten zu wenig Expertise in Finanzfragen sowie in Zukunftsfeldern wie der künstlichen Intelligenz, hieß es.

Ein Umstand, der sich ab 2026 ändern soll. Denn neue EU-Regularien und eine verschärfte Rechtsprechung verlangen von Aufsichtsratsmitgliedern mehr Kompetenz und Organisationsverantwortung. Dadurch wandelt sich ihre Rolle vom reinen Kontrollorgan zum aktiven Risikosteuerer und Regulierungsmanager.

Überwachungspflichten als Aufsichtsratsmitglied rechtssicher erfüllen

Im Aufsichtsrat eines Unternehmens zu sitzen, ist laut der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.V. eine prestigeträchtige Rolle mit viel Verantwortung. Darum kommen hauptsächlich Führungskräfte mit langjähriger Erfahrung überhaupt als Mandatsträger infrage.

Verschiedene Strategien können ihnen den Weg in die Aufsichtsrats- und Beiratslandschaft ebnen. Doch ist dieses Ziel erst einmal erreicht, kommt die wahre Herausforderung auf sie zu.

Denn Aufsichtsräte müssen 2026 nicht nur eine souveräne Gremienarbeit bieten können. Eine effektive Überwachung des Vorstands ist für sie nicht mehr nur möglich, sondern ausschlaggebend.

Wer diesen Verpflichtungen als Aufsichtsratsmitglied nicht nachkommt, kann bei einer Schieflage des Unternehmens persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Um diese Anforderungen mit maximaler Haftungssicherheit erfüllen zu können, ist eine Facheignung für Aufsichtsräte also essenziell. Diese lässt sich mit einem professionellen Aufsichtsrat-Seminar erlangen.

IT-Risiken werden zur Chefsache

Die verbindlichen Aufsichtsratsstandards der BaFin, die 2026 voll in Kraft treten, bringen eine drastische Rollenveränderung für Aufsichtsratsmitglieder mit sich. Konnten diese der Unternehmensführung bislang noch hauptsächlich begleitend zur Seite stehen, wird nun aktives Mitwirken von ihnen verlangt. Insbesondere in Themenbereichen, die früher Rechts- und IT-Abteilung vorbehalten blieben.

Die neuen Regularien erfordern von Mandatsträgern nicht nur mehr Transparenz, sondern insbesondere mehr digitale Resilienz. Dabei ist der Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, bereits seit dem Jahr 2025 in Kraft. Er zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme in der Finanzwirtschaft zu stärken - und das nicht ohne Grund.

Cyberattacken werden zum Hauptrisiko für Finanz- und Versicherungsinstitute

Cyberangriffe auf Banken haben 2025 ein hohes Niveau erreicht. So gaben in einer 2025 veröffentlichten PPI-Studie 64 Prozent der Topmanager in Banken und Versicherungen an, für sie seien Cyberangriffe eine der größten Herausforderungen bis zum Jahr 2030.

Bereits in den vergangenen Jahren nahmen Cyberattacken auf Bank- und Versicherungsinstitute sowohl an Häufigkeit als auch an Komplexität zu. 33 Prozent der Banken und 21 Prozent der Versicherer gaben in der PPI-Befragung an, die Installation von Schadsoftware sei dabei die häufigste Angriffsart. Gleich dahinter stehe die Unterbrechung der IT-Systeme. Das sagten 16 Prozent der 50 befragten Banken und sogar 21 Prozent der 53 befragten Versicherungen.

Um Unternehmen - insbesondere Banken und Versicherungen - in den kommenden Jahren vor dieser Gefahr zu schützen, soll der Aufsichtsrat künftig in die IT-Sicherheit miteinbezogen werden. Er muss IKT-Risiken aktiv überwachen, dokumentieren und melden.

Zudem trägt er die Mitverantwortung für die Angemessenheit der IT-Governance. Dementsprechend obliegt es nicht länger nur der IT-Abteilung, IT-Strukturen und Prozesse so zu gestalten, dass sie:

- die Unternehmensziele unterstützen
- Risiken minimieren und
- rechtliche Vorgaben erfüllen

Auch Führungskräfte, insbesondere der Vorstand und der Aufsichtsrat, werden mit in die Verantwortung gezogen.

Durch DORA befindet sich die digitale Resilienz folglich nicht mehr in der IT-Ebene, sondern verschiebt sich in den Boardroom. Dementsprechend müssen Aufsichtsräte mögliche IT-Risiken nicht nur kennen, sondern wissen, wie sie auf diese reagieren können. Ein umfassendes Seminar zur Fachausbildung des Aufsichtsrats verschafft ihnen die Kompetenz, um zukünftig durchdachte und vor allem rechtssichere Entscheidungen treffen zu können.

Nachhaltigkeit wird zur Aufsichtspflicht

Nicht nur die Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme in Unternehmen gehört zukünftig zu den Interessengebieten von Aufsichtsratsmitgliedern. Auch in Sachen Nachhaltigkeit stehen sie nun stärker in der Prüf- und Steuerungspflicht.

Denn das ESG - Environmental, Social and Governance - ist nicht länger freiwillig. Sowohl in der Risikoberichterstattung, in der Strategieprüfung sowie in der Produktentwicklung sind Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien nun feste Bestandteile. Sie werden sowohl für Investitionsentscheidungen als auch für die Berichterstattung herangezogen.

Dementsprechend muss der Aufsichtsrat beurteilen können, ob ESG-Risiken im Risikomanagement eines Unternehmens angemessen berücksichtig werden. Schließlich beeinflussen sie direkt die Kapitallokation sowie die Produktstrategien - und damit den Handlungsspielraum der Ratsmitglieder.

Umfassende Kenntnisse der ESG-Faktoren sind nicht nur für zuverlässige Entscheidungen unerlässlich. Wer sie als Aufsichtsratsmitglied im Unternehmen nicht belegen und dokumentieren kann, dem können rechtliche Konsequenzen drohen. Denn das sogenannte Greenwashing wird zukünftig zum Haftungsrisiko.

KI entwickelt sich vom Zukunftsfeld zur Gegenwart

Auch Themen wie die KI-Integration in den Unternehmensalltag werden Aufsichtsratsmitglieder ab 2026 mehr und mehr beschäftigen. Denn mit dem EU AI Act ist die KI-Governance nun im Aufsichtsrat angekommen.

Dementsprechend müssen Mandatsträger nicht nur wissen, ob ein generatives KI-Modell wie ChatGPT oder Gemini im Unternehmen zum Einsatz kommt. Sie müssen ebenfalls beurteilen können, ob es laut dokumentierter Entscheidungen systemisch relevant ist oder nicht. Erfüllt es Transparenz-, Urheberrecht- und Meldepflichten?

Um diese Fragen beantworten zu können, ist eine fachliche Qualifikation ausschlaggebend. Eine Fachausbildung für Aufsichtsräte ist 2026 also kein Nice-to-have mehr, sondern ein kritischer Erfolgsfaktor.

Fachkenntnisse bringen Haftungssicherheit

Mit steigender Verantwortung im Aufsichtsrat erhöht sich natürlich auch die potenzielle Haftung. Eine unzureichende Überwachung, die falschen Reaktionen oder gar Unterlassungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Bislang konnten sich Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände auf ein eher lasches Business Judgement Rule berufen, um sich von einer möglichen Haftung zu befreien. Allerdings verschärft sich 2026 die Beweispflicht. Es greift demnach nur noch, wenn:

- die Entscheidungen des Aufsichtsrats auf einer ausreichenden Informationsbasis beruhen
- keine Interessenskonflikte vorliegen
- Aufsichtsräte und Vorstände zum Wohle des Unternehmens handeln

Um zu beweisen, dass diese drei Kriterien erfüllt worden sind, müssen Entscheidungsprozesse zukünftig lückenlos dokumentiert und nachvollziehbar begründet werden können. Fehlen dafür die nötigen Sach- und Fachkenntnisse, machen die Verantwortlichen sich schlimmstenfalls haftbar.

Die Aufsichtsratstätigkeit 2026 wird proaktiv statt begleitend

Die neuen Regularien und Standards räumen dem Aufsichtsrat 2026 mehr Kontrolle und Verantwortung ein. Um beidem gerecht zu werden, müssen Mandatsträger ihre Rolle als begleitende Kraft ablegen und proaktiv handeln.

Sie sind nicht nur gefragt, wenn die Risikotoleranz in einem Unternehmen regelmäßig überschritten wird und bei Auslagerungen eine Steuerung fehlt. Ebenso müssen sie eingreifen, wenn die Geschäftsleitung bei DORA oder ESG nur reaktiv statt proaktiv handelt.

Schließlich bedeutet die Aufsichtsratspflicht mehr als die reine Beobachtung. Sie erfordert die Bewertung und das kritische Hinterfragen von Entwicklungen. Im Notfall müssen Aufsichtsräte eskalieren - und zwar vor den externen Stellen.

Enthaltene Werte: DE0009653386

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