Ein Münchner rutscht auf glattem Gehweg aus und beschädigt den Mercedes seines Bruders. Er zahlt den Schaden selbst und verlangt von seinem Haftpflichtversicherer Erstattung. Doch der verweigert die Zahlung und bietet dafür Schutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Was sagt das Gericht? Im Januar 2025 besuchte ein Münchner Kläger seinen Bruder. Vor dessen Haus rutschte er auf glatter Straße aus und konnte sich am Trittbrett des geparkten neuen Mercedes-Geländewagens seines Bruders abfangen. Dabei ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
