Beim OLG Köln gab es im März ein weiteres Urteil, dass sich Versicherungsmakler in ihrem Außenauftritt nicht unabhängig nennen dürfen. Wie geht es nun weiter? AssCompact hat sich bei einigen Branchenverbänden umgehört. Die Lage um den Unabhängigkeitsbegriff bei Versicherungsmaklern verdichtet sich. Im März hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Berufung der UFKB GmbH zurückgewiesen und somit bestätigt: Das Maklerunternehmen darf sich auf seiner Internetseite nicht unabhängig nennen, weil der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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