BERLIN (dpa-AFX) - Öffentliche Aufträge des Bundes darf es künftig nur noch für Firmen geben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten. Der Bundesrat stimmte dem Tariftreuegesetz zu, das der Bundestag im Februar mit den Koalitionsstimmen beschlossen hatte.
Ziel sind mehr Tarifverträge und eine faire Grundlage für den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen. Denn bisher, so die Gesetzesbegründung, könnten Unternehmen ohne Tarifbedingungen wegen geringerer Personalkosten günstigere Angebote machen.
Das Gesetz gilt auf Bundesebene für Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Ausnahme: Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen. Hier gelten die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben ganz außen vor. Über diese Ausgestaltung war zuletzt im Parlament lange gerungen worden.
"Das Gesetz kommt genau zur richtigen Zeit"
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sagte in der Länderkammer: "Das Gesetz kommt genau zur richtigen Zeit." Sie machte auf das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität aufmerksam. "Dafür wird es zahlreiche öffentliche Ausschreibungen geben", so Bas. Das sichere Arbeitsplätze und neue Jobs - dies geschehe mit dem Gesetz aber nun verpflichtend zu tariflichen Arbeitsbedingungen.
Insbesondere Beschäftigte in Ostdeutschland und Frauen sollen von dem Gesetz profitieren, wie Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) deutlich machte. Im Osten sei die Tarifbindung historisch bedingt viel geringer. Zudem sei zu beobachten: "In Betrieben, wo keine Tarifbindung ist, haben Männer im Schnitt 17 Prozent mehr Lohn als Frauen."
Arbeitgeber warnen vor Bürokratie
Das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz ist vor allem ein Anliegen der SPD. Von den Gewerkschaften wird es seit Jahren gefordert. Die Arbeitgeber lehnen es als "hoch bürokratisches Tarifzwangsgesetz" ab, das die aktuelle wirtschaftliche Schwächephase ignoriere und zu mehr Bürokratie führe, wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in ihrer Stellungnahme zum Gesetz gewarnt hatte.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein Minimum begrenzt werden. Tariftreueversprechen sollen im Vergabeverfahren einfach und unbürokratisch abgegeben werden können. Neben der Entlohnung geht es bei den Tarifbedingungen auch beispielsweise um Urlaubstage, Höchstarbeitszeiten oder Pausen.
Auf EU-Ebene hatte sich Deutschland verpflichtet, 80 Prozent Tarifbindung anzustreben. Tatsächlich liegt die Quote aber nur noch bei 49 Prozent, wie die SPD argumentiert hatte. Die Union hatte trotz andauernder Zweifel zugestimmt./bw/DP/zb
