Doppelverbeitragung sorgt in der Altersvorsorge immer wieder für Diskussionen. Auch in einem aktuellen Fall musste das LSG Nordrhein-Westfalen klären, ob Kapitalleistungen aus der bAV selbst dann beitragspflichtig bleiben, wenn sie zur Vermeidung von Rentenabschlägen eingesetzt werden. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 26.11.2025 entschieden, dass Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) grundsätzlich der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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