BERLIN (dpa-AFX) - Der Weg für Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform ist nach monatelangem Ringen frei. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben soll. Geschaffen werden damit längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach von einem guten und gangbaren Kompromiss. Das Gesetz sorge dafür, dass die Regelungen für Kliniken und Planungsbehörden praxistauglich umsetzbar seien. Gemeinsames Ziel sei, zu mehr Spezialisierung und Bündelung von Kompetenzen zu kommen. Es brauche aber auch eine gute Grundversorgung gerade auf dem Land.
Weiter Kritikpunkte aus Ländersicht
In der Debatte machten mehrere Länder anhaltende Kritikpunkte deutlich, hoben aber auch eine jetzt nötige Planungssicherheit hervor. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass das Gesetz in Teilen hinter den Länderforderungen zurückbleibe und einzelne Regelungen den praktischen Anforderungen bei der Umsetzung noch nicht ausreichend Rechnung trügen.
Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD) gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeizuführen.
Zentrales Instrument sind neu definierte "Leistungsgruppen" für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen. Umstellungen der Vergütung sollen ein Jahr später kommen./sam/DP/stw
