Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (kurz: Entgelttransparenzgesetz) gilt in Deutschland seit 2017 Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben demnach die Pflicht, ein verwendetes Entgeltsystem so auszugestalten, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ausgeschlossen ist. Dabei sind bislang die Art der züverrichtenden Tätigkeit objektiv züberücksichtigen, für weibliche und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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