Bei Leitungswasserschäden ist oft unklar, welche Beweislast der Versicherungsnehmer trägt und welche der Versicherer. Fachanwältin Judith Pötter erläuterte kürzlich, warum zudem die Trennung zwischen Bruch- und Nässeschaden für eine korrekte Regulierung entscheidend ist. Ablehnungen mit der Begründung, der Versicherungsfall sei nicht nachgewiesen, gehören zu den häufigsten Streitpunkten in der Regulierung von Wasserschäden. Doch was muss ein Versicherungsnehmer bei einem entsprechenden Schaden in ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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