Das Bundesarbeitsgericht erklärt eine Standard-Freistellungsklausel, die Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellt, für unwirksam, da sie unangemessen benachteiligt. Entscheidend bleibt der Einzelfall, wie bei einem Vertriebsleiter mit Dienstwagen. Ein Vertriebsleiter kündigt selbst und findet sich kurz darauf ohne Aufgaben, aber auch ohne Dienstwagen wieder. Der Arbeitgeber stellt ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei und verlangt das Fahrzeug ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
