Ein anonymer Hinweis und die Frage, wie transparent Krankenkassen in solchen Fällen sein müssen: Darum ging es in einem Verfahren vor dem LSG Niedersachsen-Bremen. Ein Versicherter wollte wissen, wer ihn wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens gemeldet hatte, scheiterte aber vor Gericht. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die Identität von Hinweisgebern bei Verdachtsfällen von Sozialleistungsmissbrauch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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