Wohnungseigentümer müssen vor Erhaltungsmaßnahmen nicht zwingend mehrere Angebote einholen. Statt starrer Regeln zählt der Einzelfall und eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Fehlende Angebote allein sind jedenfalls kein Anfechtungsgrund eines Beschlusses so der BGH. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.03.2026 entschieden: Eine generelle Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen besteht nicht. Damit wendet sich das Gericht ausdrücklich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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