Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 02.04.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Strategisches Metall: China verknappt Germanium - und diese Aktie könnte davon erheblich profitieren
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche

WKN: A1X3WX | ISIN: DE000A1X3WX6 | Ticker-Symbol: ERWE
Tradegate
02.04.26 | 15:08
0,396 Euro
-8,76 % -0,038
Branche
Immobilien
Aktienmarkt
Sonstige
1-Jahres-Chart
ERWE IMMOBILIEN AG Chart 1 Jahr
5-Tage-Chart
ERWE IMMOBILIEN AG 5-Tage-Chart
RealtimeGeldBriefZeit
0,3940,46817:39
0,3960,47015:23
Dow Jones News
168 Leser
Artikel bewerten:
(1)

PTA-News: ERWE Immobilien AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026 -2-

DJ PTA-News: ERWE Immobilien AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

ERWE Immobilien AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026

Frankfurt (pta000/02.04.2026/15:30 UTC+2)

ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main

ISIN DE000A1X3WX6

WKN A1X3WX

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zur

außerordentlichen Hauptversammlung der ERWE Immobilien AG

am 2. Juni 2026 um 10:00 Uhr (MESZ)

ein.

Die Hauptversammlung wird als Präsenzveranstaltung im

"Herriot's", Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main,

stattfinden.

Tagesordnung 
 
       Anzeige des Verlusts des hälftigen Grundkapitals nach -- 92 Abs. 1 AktG 
 
       Der Vorstand der ERWE Immobilien AG zeigt der Hauptversammlung an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust 
       in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. 
I. 
       Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von der Verwaltung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
       vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den 
       Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß -- 92 Abs. 1 AktG beschränkt. 
 
       Der Vorstand wird der Hauptversammlung einen mündlichen Bericht zur Lage der Gesellschaft und zu den von 
       Vorstand und Aufsichtsrat zur Beseitigung des Verlustes vorgesehenen Maßnahmen erstatten. 
 
II.      Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung 
       Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und etwaige Anträge und 
       Gegenanträge 
 
       Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an: 
 
       ERWE Immobilien AG 
       c/o UBJ.GmbH 
       Kapstadtring 10 
1.      22297 Hamburg 
       E-Mail: hv@ubj.de 
 
       Folgende Adresse steht für Anträge und Gegenanträge von Aktionären zur Verfügung: 
 
       ERWE Immobilien AG 
       Herriotstraße 1 
       60528 Frankfurt am Main 
 
       Weitere Angaben zur Durchführung der Hauptversammlung 
 
       Nach ---- 121 Abs. 3, 123 Abs. 2 S. 2, 126 Abs. 1 S. 1 AktG sind Gesellschaften, die nicht börsennotiert 
2.      i.S.v. -- 3 Abs. 2 AktG sind, verpflichtet, in der Einberufung Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und 
       Ort der Hauptversammlung, die Tagesordnung, die o.g. Adressen und die Person des Einberufenden anzugeben. 
       Folgende Hinweise werden freiwillig gegeben, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu 
       erleichtern. 
       Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
 
       Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach -- 16 der Satzung der 
       Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihre 
       Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform 
       durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3 AktG belegen. 
 
a) 
       Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Montag, den 11. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), 
       (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens zum 
       Ablauf des 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse zugehen. 
 
       Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft sowie den weiteren Hinweisen auf 
       der Internetseite der Gesellschaft entnehmen. 
 
       Stimmrechtsvertretung 
 
       Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
       Aktionäre können ihre Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
       durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
       Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
       zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
       der Gesellschaft bedürfen der Textform (-- 126b BGB). 
 
       Intermediäre im Sinne von -- 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere 
       Personen im Sinne von -- 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende 
       Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte 
       weitere in -- 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von -- 
       67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im 
       Sinne von -- 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt gemäß -- 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
       nicht. 
 
       Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der 
       oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt. Das Formular für die 
       Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Webseite der Gesellschaft im Bereich >>Investor 
       Relations/Hauptversammlungen<< unter der Internetadresse 
 
       http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
       zur Verfügung. 
 
       Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt 
       bzw. nachgewiesen werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Erteilung der Vollmacht, den 
       Widerruf und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs 
       der Gesellschaft möglichst bis zum Ablauf des 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auf einem der folgenden 
       Wege zugehen zu lassen: 
 
       ERWE Immobilien AG 
       c/o UBJ.GmbH 
       Kapstadtring 10 
       22297 Hamburg 
       E-Mail: hv@ubj.de 
 
       Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen an die Bevollmächtigten noch 
       bis zum Ende der Generaldebatte in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. Auch im Fall einer 
       Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den 
       vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
b) 
       Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
 
       Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die das 
       Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist in Textform 
       (-- 126b BGB) zu erteilen und muss Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Dazu kann das 
       Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird und auf der 
       Webseite der Gesellschaft im Bereich >>Investor Relations/Hauptversammlungen<< unter der Internetadresse 
 
       http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
       zur Verfügung steht. 
 
       Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter 
       bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine 
       Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem 
       Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weitere Hinweise zur 
       Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die Aktionäre den Unterlagen entnehmen, 
       die ihnen nach erfolgter Anmeldung übersandt werden. 
 
       Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft 
       benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen und den Widerruf möglichst bis zum 1. Juni 
       2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege zu übermitteln: 
 
       ERWE Immobilien AG 
       c/o UBJ.GmbH 
       Kapstadtring 10 
       22297 Hamburg 
       E-Mail: hv@ubj.de 
 
       Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
       noch bis zum Ende der Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
       Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular erhalten 
       teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
       zur Hauptversammlung. 
 
       Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als 
       Widerruf der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen. 
 
       Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)

DJ PTA-News: ERWE Immobilien AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026 -2-

Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen 
       erforderlich. 
 
       Hinweise zum Datenschutz 
 
       Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir 
       personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die 
       Ausübung ihrer Rechte auf der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
c) 
       Die ERWE Immobilien AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der 
       EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang 
       mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie auf der Webseite der 
       Gesellschaft im Bereich >>Investor Relations/Hauptversammlungen<< unter der Internetadresse 
 
       http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 

Frankfurt am Main, im April 2026

ERWE Immobilien AG

Der Vorstand

(Ende)

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aussender:      ERWE Immobilien AG 
           Herriotstraße 1 
           60528 Frankfurt am Main 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   ERWE Immobilien AG 
E-Mail:        h.haas@erwe-ag.com 
Website:       www.erwe-ag.com/kontakt 
ISIN(s):       DE000A1X3WX6 (Aktie) 
Börse(n):       Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Stuttgart, Tradegate BSX 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1775136600778 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

April 02, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)

© 2026 Dow Jones News
Energiepreisschock - Diese 3 Werte könnten langfristig abräumen!
Die Eskalation im Iran-Konflikt hat die Energiepreise mit voller Wucht nach oben getrieben. Was zunächst nach einer kurzfristigen Reaktion aussah, entwickelt sich zunehmend zu einem strukturellen Problem: Die Straße von Hormus ist blockiert, wichtige LNG- und Ölanlagen stehen still oder werden gezielt angegriffen. Eine schnelle Entspannung ist nicht in Sicht – im Gegenteil, die Lage spitzt sich weiter zu.

Für die Weltwirtschaft bedeutet dies wachsende Risiken. Steigende Energiepreise erhöhen den Inflationsdruck, gefährden Zinssenkungen und bringen die ohnehin hoch bewerteten Aktienmärkte ins Wanken. Doch wo Risiken entstehen, ergeben sich auch Chancen.

Denn von einem dauerhaft höheren Energiepreisniveau profitieren nicht nur Öl- und Gasunternehmen. Auch Versorger, erneuerbare Energien sowie ausgewählte Rohstoff- und Agrarwerte rücken in den Fokus. In diesem Umfeld könnten gezielt ausgewählte Unternehmen überdurchschnittlich profitieren – unabhängig davon, ob die Krise anhält oder nicht.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir drei Aktien vor, die genau dieses Profil erfüllen: Krisenprofiteure mit solidem Geschäftsmodell, attraktiver Bewertung und langfristigem Potenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – und Ihr Depot auf den Energiepreisschock vorbereiten!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.