Hierzulande sind rund um die Osterfeiertage keine großen Gaben von Geld und Gutscheinen üblich, kommen aber vor. In welchen Fällen auch das Finanzamt ein Ei findet. Der konkrete Fall Ein Sohn hatte von seinem im Jahr 2023 verstorbenen Vater seit März 2006 mehrfach Geldschenkungen zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro erhalten, zudem einmal in Höhe von 100.000 Euro. Die Gesamtsumme belief sich bis zum Osterfest 2015 auf 450.000 Euro und überstieg damit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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