Das Amt des gemeinsamen Vertreters endet nicht automatisch mit der Insolvenzeröffnung - und es ist auch nicht unveränderlich. Im Gegenteil wird die Rolle noch wichtiger als sog. 'starker gemeinsamer Vertreter'. Doch wer kann in einem eröffneten Insolvenzverfahren eine neue Gläubigerversammlung einberufen, insbesondere, wenn Streit über die Person oder die Legitimation des gemeinsamen Vertreters ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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