Rund um die Osterfeiertage beginnen viele damit, sich um die Einkommensteuererklärung für 2025 zu kümmern. Bei welchen steuermindernden Ausgaben das Finanzamt keine Barzahlungen mehr akzeptiert. Die Pflicht zur unbaren Zahlung per Überweisung gilt, wenn folgende steuermindernden Ausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden: Handwerkerkosten Um den 20-prozentigen Steuerabzug bei gezahlten Handwerkerleistungen (maximal 6000 Euro ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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