Die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge durch Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt ein häufiger Streitpunkt in der Steuerpraxis. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung erneut klargestellt, dass bei der Frage der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) für betrieblich zur Verfügung gestellte Dienstwagen ein Anscheinsbeweis für eine private Mitnutzung gilt. Diese Entscheidung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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