Wer ein Haus leer stehen lässt oder nur zeitweise nutzt, muss im Winter die Heizung regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt diese Prüfung und entsteht ein Wasserschaden durch Frost oder Rohrbruch, muss der Wohngebäudeversicherer unter Umständen nicht zahlen, wie ein Fall in Brandenburg zeigt. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat mit Urteil vom 11.02.2026 klargestellt, dass Eigentümer besondere Sorgfalt walten lassen müssen, wenn ein Gebäude leer steht oder nur zeitweise bewohnt wird. Besonders ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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