Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einem koordinierten Ländererlass wichtige Klarstellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungsbezügen getroffen, die sowohl im unternehmerischen Bereich als auch im Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit im engeren Sinne genutzt werden. Die Neuregelung betrifft die Frage, wie Vorsteuerbeträge aufzuteilen sind und was passiert, wenn sich das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 NTG24.de
