Nach über 28 Jahren Trennung kann der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung gekürzt werden. Das OLG Brandenburg begrenzte ihn auf die Zeit des echten Zusammenlebens, das weniger als zwei Drittel der Ehezeit ausmachte. Beide Ehepartner lebten nach der Trennung wirtschaftlich unabhängig. Eine mehr als 28 Jahre andauernde Trennung kann im Einzelfall dazu führen, dass der Versorgungsausgleich nicht für die gesamte Ehezeit durchgeführt wird. Das ergibt sich aus einer Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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