DJ PTA-HV: BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß -- 107 Abs. 3 AktG
BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung
Klagenfurt (pta000/08.04.2026/11:00 UTC+2)
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 87. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am Freitag, den 8. Mai 2026, um 10:00 Uhr, in der BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates; des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
Geschäftsjahr 2025 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2025 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht gemäß ---- 78c Abs 1 und 98a AktG 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 7. Wahlen in den Aufsichtsrat 8. Wahl des Bankprüfers der BKS Bank AG als Abschlussprüfer und Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
Geschäftsjahr 2027 und Wahl des Bankprüfers für die EU-Zweigniederlassung der BKS Bank AG in der Slowakei für das
Geschäftsjahr 2026 9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von
30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis
zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen
Höchstausmaß gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum Zweck
des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens. 10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von
30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß
-- 65 Abs 1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß -- 65 Abs 1 Z
7 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels
im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals zu erwerben. 11. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von
30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß
-- 65 Abs 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von
30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich zulässigen Höchstausmaß zu erwerben
(zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien. 12. Beschlussfassung über
- die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im
Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital gegen Bareinlagen - allenfalls auch in mehreren
Tranchen - um bis zu EUR 16.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen;
- die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, und
- die entsprechende Änderung der Satzung in -- 4
II. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß -- 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 17. April 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at/ueber-uns/investor-relations/ hauptversammlung-2026 zugänglich:
• Jahresabschluss mit Lagebericht, • Corporate Governance Bericht, • Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2025;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 12, • Vergütungsbericht, • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß -- 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, • Vergütungspolitik, • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, • Formular für den Widerruf einer Vollmacht, sowie • vollständiger Text dieser Einberufung.
III. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung seiner Aktionärsrechte in dieser Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 5. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß -- 19 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
anmeldung.bks@hauptversammlung.at
Per E-Mail
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
BKS Bank AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
per Post oder Boten
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
BFKK AT 2 K
Per SWIFT ISO 15022
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000624705 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (-- 10a Abs 2 AktG):
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register
und Registernummer bei juristischen Personen • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000624705 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer) • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 28. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
BKS Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei einzuhaltende Verfahren
A) Allgemeines
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April 08, 2026 05:00 ET (09:00 GMT)
