Anzeige
Mehr »
Mittwoch, 08.04.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Oregen Energy baut Position aus - während Öl bei $96 konsolidiert und Namibias Mega-Ölboom weiter eskaliert
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
214 Leser
Artikel bewerten:
(1)

PTA-HV: BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung

DJ PTA-HV: BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß -- 107 Abs. 3 AktG

BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung

Klagenfurt (pta000/08.04.2026/11:00 UTC+2)

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 87. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am Freitag, den 8. Mai 2026, um 10:00 Uhr, in der BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des

Aufsichtsrates; des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des

Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung für das

Geschäftsjahr 2025 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2025 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht gemäß ---- 78c Abs 1 und 98a AktG 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 7. Wahlen in den Aufsichtsrat 8. Wahl des Bankprüfers der BKS Bank AG als Abschlussprüfer und Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das

Geschäftsjahr 2027 und Wahl des Bankprüfers für die EU-Zweigniederlassung der BKS Bank AG in der Slowakei für das

Geschäftsjahr 2026 9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis

zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter

gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen

Höchstausmaß gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum Zweck

des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der

Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens. 10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß

-- 65 Abs 1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß -- 65 Abs 1 Z

7 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels

im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals zu erwerben. 11. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß

-- 65 Abs 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich zulässigen Höchstausmaß zu erwerben

(zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien. 12. Beschlussfassung über

- die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im

Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital gegen Bareinlagen - allenfalls auch in mehreren

Tranchen - um bis zu EUR 16.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende

Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem

Aufsichtsrat festzusetzen;

- die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem

genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, und

- die entsprechende Änderung der Satzung in -- 4

II. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß -- 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 17. April 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at/ueber-uns/investor-relations/ hauptversammlung-2026 zugänglich:

• Jahresabschluss mit Lagebericht, • Corporate Governance Bericht, • Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2025;

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 12, • Vergütungsbericht, • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß -- 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, • Vergütungspolitik, • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, • Formular für den Widerruf einer Vollmacht, sowie • vollständiger Text dieser Einberufung.

III. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung seiner Aktionärsrechte in dieser Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 5. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß -- 19 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50 
       anmeldung.bks@hauptversammlung.at 
 
 Per E-Mail 
       (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

BKS Bank AG 
 
          c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
 
per Post oder Boten 
          Köppel 60 
 
          8242 St. Lorenzen am Wechsel 
 
          BFKK AT 2 K 
 
Per SWIFT ISO 15022 
          (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000624705 im Text angeben) 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (-- 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten

gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register

und Registernummer bei juristischen Personen • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000624705 (international gebräuchliche

Wertpapierkennnummer) • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 28. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

BKS Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei einzuhaltende Verfahren

A) Allgemeines

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2026 05:00 ET (09:00 GMT)

© 2026 Dow Jones News
Energiepreisschock - Diese 3 Werte könnten langfristig abräumen!
Die Eskalation im Iran-Konflikt hat die Energiepreise mit voller Wucht nach oben getrieben. Was zunächst nach einer kurzfristigen Reaktion aussah, entwickelt sich zunehmend zu einem strukturellen Problem: Die Straße von Hormus ist blockiert, wichtige LNG- und Ölanlagen stehen still oder werden gezielt angegriffen. Eine schnelle Entspannung ist nicht in Sicht – im Gegenteil, die Lage spitzt sich weiter zu.

Für die Weltwirtschaft bedeutet dies wachsende Risiken. Steigende Energiepreise erhöhen den Inflationsdruck, gefährden Zinssenkungen und bringen die ohnehin hoch bewerteten Aktienmärkte ins Wanken. Doch wo Risiken entstehen, ergeben sich auch Chancen.

Denn von einem dauerhaft höheren Energiepreisniveau profitieren nicht nur Öl- und Gasunternehmen. Auch Versorger, erneuerbare Energien sowie ausgewählte Rohstoff- und Agrarwerte rücken in den Fokus. In diesem Umfeld könnten gezielt ausgewählte Unternehmen überdurchschnittlich profitieren – unabhängig davon, ob die Krise anhält oder nicht.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir drei Aktien vor, die genau dieses Profil erfüllen: Krisenprofiteure mit solidem Geschäftsmodell, attraktiver Bewertung und langfristigem Potenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – und Ihr Depot auf den Energiepreisschock vorbereiten!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.