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PTA-HV: BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung -2-

DJ PTA-HV: BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß -- 107 Abs. 3 AktG

BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung

Klagenfurt (pta000/08.04.2026/11:00 UTC+2)

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 87. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG am Freitag, den 8. Mai 2026, um 10:00 Uhr, in der BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des

Aufsichtsrates; des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des

Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung für das

Geschäftsjahr 2025 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2025 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht gemäß ---- 78c Abs 1 und 98a AktG 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 7. Wahlen in den Aufsichtsrat 8. Wahl des Bankprüfers der BKS Bank AG als Abschlussprüfer und Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das

Geschäftsjahr 2027 und Wahl des Bankprüfers für die EU-Zweigniederlassung der BKS Bank AG in der Slowakei für das

Geschäftsjahr 2026 9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis

zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter

gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen

Höchstausmaß gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum Zweck

des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der

Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens. 10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß

-- 65 Abs 1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß -- 65 Abs 1 Z

7 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels

im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals zu erwerben. 11. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 85. ordentlichen Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß

-- 65 Abs 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich zulässigen Höchstausmaß zu erwerben

(zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien. 12. Beschlussfassung über

- die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im

Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital gegen Bareinlagen - allenfalls auch in mehreren

Tranchen - um bis zu EUR 16.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende

Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem

Aufsichtsrat festzusetzen;

- die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem

genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, und

- die entsprechende Änderung der Satzung in -- 4

II. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß -- 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 17. April 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at/ueber-uns/investor-relations/ hauptversammlung-2026 zugänglich:

• Jahresabschluss mit Lagebericht, • Corporate Governance Bericht, • Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2025;

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 12, • Vergütungsbericht, • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß -- 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, • Vergütungspolitik, • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, • Formular für den Widerruf einer Vollmacht, sowie • vollständiger Text dieser Einberufung.

III. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung seiner Aktionärsrechte in dieser Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 5. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß -- 19 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50 
       anmeldung.bks@hauptversammlung.at 
 
 Per E-Mail 
       (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

BKS Bank AG 
 
          c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
 
per Post oder Boten 
          Köppel 60 
 
          8242 St. Lorenzen am Wechsel 
 
          BFKK AT 2 K 
 
Per SWIFT ISO 15022 
          (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000624705 im Text angeben) 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (-- 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten

gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register

und Registernummer bei juristischen Personen • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000624705 (international gebräuchliche

Wertpapierkennnummer) • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 28. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

BKS Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei einzuhaltende Verfahren

A) Allgemeines

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2026 05:00 ET (09:00 GMT)

DJ PTA-HV: BKS Bank AG: Einberufung der 87. ordentlichen Hauptversammlung -2-

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (-- 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

BKS Bank AG 
 
          c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
 
Per Post oder Boten 
          Köppel 60 
 
          8242 St. Lorenzen am Wechsel 
 
  Per Telefax   +43 (0)1 8900 500 50 
          anmeldung.bks@hauptversammlung.at 
 
  Per E-Mail 
          (Vollmachten bitte im Format PDF) 
 
          BFKK AT 2 K 
 
Per SWIFT ISO 15022 
          (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000624705 im Text angeben) 
 
  Persönlich   bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort 

Die Vollmachten müssen spätestens bis 7. Mai 2026, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens am 17. April 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung-2026 abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (-- 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

B) Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Dr. Michael Knap/IVA

Als besonderer Service steht den Aktionären der nachgenannte unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in der Hauptversammlung zur Verfügung, dessen Kosten die Gesellschaft trägt:

Dr. Michael Knap Ehrenpräsident des Interessenverbandes für Anleger

BKS Bank AG 
 
          c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
 
Per Post oder Boten 
          Köppel 60 
 
          8242 St. Lorenzen am Wechsel 
 
          knap.bks@hauptversammlung.at 
 
  Per E-Mail 
          (Vollmachten bitte im Format PDF) 
 
  Per Telefax   +43 (0)1 8900 500 50 
  Persönlich   bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort 
          BFKK AT 2 K 
 
Per SWIFT ISO 15022 
          (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000624705 im Text angeben) 

Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens am 17. April 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung-2026 abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

In diesem Formular sind weitere Informationen zur Vollmachtserteilung sowie zum vorgesehenen Prozedere enthalten. Vollmachten an den besonderen Stimmrechtsvertreter können an die oben angegebenen Adressen übermittelt werden.

Die Vollmachten müssen spätestens bis 7. Mai 2026, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Aktionäre können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

V. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gem ---- 109, 110, 118 und 119 AktG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach -- 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens bis zu den üblichen Geschäftsstunden am 17. April 2026 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse BKS Bank AG, Vorstandsangelegenheiten & Beteiligungen, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiter Ring 43, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse investor.relations@bks.at oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse BFKK AT 2 K, auch spätestens am 17. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) zugeht.

"Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT ISO 15022 mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000624705 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text, der deutsche Text vorgeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach -- 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 28. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an BKS Bank AG, Vorstandsangelegenheiten & Beteiligungen, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiter Ring 43, oder per E-Mail investor.relations@bks.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des -- 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text, der deutsche Text vorgeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß -- 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2026 05:00 ET (09:00 GMT)

© 2026 Dow Jones News
Energiepreisschock - Diese 3 Werte könnten langfristig abräumen!
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