Fehlendes oder beschädigtes Gepäck kann den Urlaub erheblich beeinträchtigen und auch Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter auslösen. Das Landgericht Frankenthal bestätigte kürzlich: Neben Ersatz für verlorene Gegenstände ist auch eine spürbare Minderung des Reisepreises möglich. Geht auf dem Weg in den Urlaub Gepäck verloren oder wird beschädigt, kann das nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Mit den Folgen eines solchen Falls hat sich die 7. Zivilkammer des Landgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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