Bern (ots) -
Parteien: HEKS c. "bz Basel"
Themen: Anhörung bei schweren Vorwürfen / Wahrheitssuche / Berichtigungspflicht
Beschwerde gutgeheissen
Zusammenfassung
Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS) hat eine Beschwerde gegen einen Artikel der "bz Basel" eingereicht. Gestützt auf einen Artikel, den die "NZZ am Sonntag" 14 Monate zuvor veröffentlichte, warf die "bz Basel" dem HEKS vor, ihren Bundesauftrag für Rechtsberatung für Asylsuchende nicht richtig auszuführen und damit vulnerable Personen alleine zu lassen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe aus diesem Grund die Zusammenarbeit beendet.
Das HEKS monierte, dies seien schwere Vorwürfe und es hätte deshalb im Artikel zu Wort kommen müssen. Auch die Aussage, die Leistungen des HEKS seien ungenügend, weshalb das SEM das Mandat beendet habe, entspreche nicht der Wahrheit. Das Mandat sei nicht beendet, sondern regulär neu ausgeschrieben worden.
Der Presserat folgt der Argumentation des HEKS. Die im Artikel der "bz Basel" geäusserten Vorwürfe waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits über ein Jahr alt und somit nicht mehr aktuell. Das HEKS konnte nicht darlegen, welche Massnahmen es seit der Veröffentlichung der "NZZ am Sonntag" umgesetzt hatte, um die Probleme zu beseitigen. Der Presserat hiess die Beschwerde gut.
Stellungnahme 8/2026 (https://presserat.ch/complaints/07_2026/)
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
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+41 (0)77 405 43 37
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100939455
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Themen: Anhörung bei schweren Vorwürfen / Wahrheitssuche / Berichtigungspflicht
Beschwerde gutgeheissen
Zusammenfassung
Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS) hat eine Beschwerde gegen einen Artikel der "bz Basel" eingereicht. Gestützt auf einen Artikel, den die "NZZ am Sonntag" 14 Monate zuvor veröffentlichte, warf die "bz Basel" dem HEKS vor, ihren Bundesauftrag für Rechtsberatung für Asylsuchende nicht richtig auszuführen und damit vulnerable Personen alleine zu lassen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe aus diesem Grund die Zusammenarbeit beendet.
Das HEKS monierte, dies seien schwere Vorwürfe und es hätte deshalb im Artikel zu Wort kommen müssen. Auch die Aussage, die Leistungen des HEKS seien ungenügend, weshalb das SEM das Mandat beendet habe, entspreche nicht der Wahrheit. Das Mandat sei nicht beendet, sondern regulär neu ausgeschrieben worden.
Der Presserat folgt der Argumentation des HEKS. Die im Artikel der "bz Basel" geäusserten Vorwürfe waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits über ein Jahr alt und somit nicht mehr aktuell. Das HEKS konnte nicht darlegen, welche Massnahmen es seit der Veröffentlichung der "NZZ am Sonntag" umgesetzt hatte, um die Probleme zu beseitigen. Der Presserat hiess die Beschwerde gut.
Stellungnahme 8/2026 (https://presserat.ch/complaints/07_2026/)
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