BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesbauministerium will Anfang der Woche Stellung zu Kritik an der geplanten Reform des Baugesetzbuches nehmen. Das kündigte ein Sprecher auf Nachfrage an. "Nius", "Bild" und andere Medien berichteten zuletzt über Teile des Vorhabens, in denen Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Immobilien eingeräumt werden soll, wenn potenzielle Käufer organisierter Kriminalität oder extremistischen Gruppierungen zugerechnet werden. Städte und Gemeinden sollen dafür auch Auskünfte bei Polizei und Verfassungsschutz einholen dürfen.
Kritik daran kommt aus der AfD. Bundestagsfraktionsvize Jörn König schrieb bei Facebook: "Wer andere politische Meinungen als die Regierung hat, dem sollen zukünftig große Steine beim Immobilienkauf in den Weg gelegt werden können." Der baupolitische Sprecher der Fraktion, Marc Bernhard, hatte das Vorkaufsrecht als verfassungswidrig bezeichnet. "Bild" zitierte den Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler mit den Worten: "Hochproblematisch! Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit."
Pläne seit Anfang des Monats öffentlich
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte Anfang des Monats ihre Reformpläne vorgestellt. Das Ministerium versandte den dazugehörigen Gesetzentwurf im Stadium eines Referentenentwurfs (früher Entwurf) an Verbände und Bundesländer zur Stellungnahme und stellte diesen online. "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist", hieß es dazu.
Ein Kabinettsbeschluss wird noch vor der Sommerpause angestrebt. Bis dahin und auch im anschließenden parlamentarischen Verfahren bis zum Bundestagsbeschluss kann sich noch einiges an den Plänen ändern.
Zusätzlicher Wohnraum und neues Vorkaufsrecht
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie in den Kommunen zusätzlicher Wohnraum entstehen kann. Kommunen sollen dafür in angespannten Märkten ein "überragendes öffentliches Interesse" für Wohnungsbau aktivieren können. Dann würde dem Wohnungsbau bei Konflikten Vorrang zum Beispiel vor Denkmalschutz oder Naturschutz eingeräumt.
Eingeführt werden soll laut Gesetzentwurf aber auch ein weiterer "Vorkaufsrechtstatbestand" für die Kommunen, "der sozialen Missständen vorbeugen soll, die durch die räumliche Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen entstehen". Das soll einer "Abwärtsentwicklung von Quartieren", einer Ballung krimineller Gruppen in bestimmten großstädtischen Gebieten und der Bildung sogenannter national befreiter Zonen, wie sie die rechtsextreme Szene beabsichtige, entgegenwirken.
Dem Entwurf zufolge sollen Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken bekommen, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass ein Käufer "die Verwirklichung" extremistischer Bestrebungen "nachdrücklich unterstützt". Zur Prüfung, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht, sollen Städte und Gemeinden auch bei Polizei und Verfassungsschutz Informationen über den betreffenden Käufer einholen dürfen.
Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass laut Rechtsprechung solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen "über das bloße Vorhandensein einer politischen Meinung hinausgehen" müssen./jr/DP/zb
