Ein Gewerbetreibender forderte von seinem Versicherer Schadenersatz, weil er angeblich nicht über den fehlenden Elementarschutz informiert worden sei. Die vom Kunden unterschriebene Beratungsdokumentation des Versicherungsvertreters zeugte jedoch von einer ordnungsgemäßen Aufklärung. Ein Gewerbetreibender aus dem Ahrtal forderte nach der Flutkatastrophe 2021 Schadenersatz von seinem Versicherer. Er machte geltend, er sei nie über das Fehlen einer Elementarschadenversicherung informiert worden. Der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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