München. (ots) -
Die ARD-Anstalten und die ARD Degeto Film haben sich mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) auf neue Gemeinsame Vergütungsregeln für Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen verständigt. Die Vereinbarung knüpft an die vorbestehende GVR von 2022 an und schließt wesentliche bislang offene Punkte, insbesondere zur Folgevergütung in den Mediatheken und bei kommerziellen Auswertungen. Zugleich wird der Anwendungsbereich erstmals auf serielle fiktionale Produktionen ausgeweitet.
Die neue GVR Schauspiel schließt die bisher offenen Lücken der Vorgänger-vereinbarung: Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen in Haupt- und Nebenrollen erhalten weiterhin Folgevergütungen für die erfolgreiche Auswertung ihrer vollfinanzierten - und unter bestimmten Voraussetzungen teilfinanzierten - fiktionalen ARD-Auftragsproduktionen. Neben 90-minütigen Filmen werden zukünftig auch 60-minütige Märchenfilme sowie Vorabend- und Hauptabendserien einschließlich Kinder- und Jugendserien berücksichtigt.
Für die Mediathekennutzung wurde mit dem BFFS bis Ende des Jahres eine Interimslösung vereinbart, in der die Vergütung nach dem für die Gewerke Drehbuch und Regie etablierten System geregelt ist.
Auch für die Beteiligung an der kommerziellen Auswertung der GVR-Produktionen konnte eine Einigung entlang der bereits bestehenden Systematik gefunden werden.
Die neue GVR Schauspiel stärkt die Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten, schafft Rechtssicherheit im Hinblick auf mögliche Nachvergütungsansprüche nach §§ 32, 32a UrhG und sendet ein wichtiges Signal für faire und transparente Vergütungsstrukturen im gesamten fiktionalen Bereich.
Pressekontakt:
BR-Pressestelle
E-Mail: presse@br.de
www.br.de/presse
Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/29876/6254170
Die ARD-Anstalten und die ARD Degeto Film haben sich mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) auf neue Gemeinsame Vergütungsregeln für Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen verständigt. Die Vereinbarung knüpft an die vorbestehende GVR von 2022 an und schließt wesentliche bislang offene Punkte, insbesondere zur Folgevergütung in den Mediatheken und bei kommerziellen Auswertungen. Zugleich wird der Anwendungsbereich erstmals auf serielle fiktionale Produktionen ausgeweitet.
Die neue GVR Schauspiel schließt die bisher offenen Lücken der Vorgänger-vereinbarung: Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen in Haupt- und Nebenrollen erhalten weiterhin Folgevergütungen für die erfolgreiche Auswertung ihrer vollfinanzierten - und unter bestimmten Voraussetzungen teilfinanzierten - fiktionalen ARD-Auftragsproduktionen. Neben 90-minütigen Filmen werden zukünftig auch 60-minütige Märchenfilme sowie Vorabend- und Hauptabendserien einschließlich Kinder- und Jugendserien berücksichtigt.
Für die Mediathekennutzung wurde mit dem BFFS bis Ende des Jahres eine Interimslösung vereinbart, in der die Vergütung nach dem für die Gewerke Drehbuch und Regie etablierten System geregelt ist.
Auch für die Beteiligung an der kommerziellen Auswertung der GVR-Produktionen konnte eine Einigung entlang der bereits bestehenden Systematik gefunden werden.
Die neue GVR Schauspiel stärkt die Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten, schafft Rechtssicherheit im Hinblick auf mögliche Nachvergütungsansprüche nach §§ 32, 32a UrhG und sendet ein wichtiges Signal für faire und transparente Vergütungsstrukturen im gesamten fiktionalen Bereich.
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